Anleger müssen bis zu 1 Mrd. Euro nachzahlen. Finanzministerium verlangt Steuer auf Stückzinsen. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Verwaltungserlass angeordnet.
Anleger, die in den Jahren 2009 und 2010 sogenannte Stückzinsen kassiert haben, müssen diese nach Informationen der Financial Times Deutschland (Mittwochsausgabe) nachträglich versteuern. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Verwaltungserlass angeordnet, der der FTD vorliegt. Nach internen Schätzungen geht es um eine Nachzahlung von bis zu 1 Mrd. Euro.
Stückzinsen zahlt der Käufer einer Anleihe an den Verkäufer, wenn er das Papier zwischen den Zinszahlungsterminen erwirbt. Der Käufer kassiert die vollen Jahreszinsen und entschädigt den Verkäufer anteilig für die Zeit, in der dieser das Papier gehalten hat.
Die Banken werden jetzt verpflichtet, ihren Kunden nachträglich eigene Steuerbescheinigungen über die Stückzinsen auszustellen. Dafür wurde ihnen eine Frist bis 30. April gesetzt. Die Banken akzeptierten das BMF-Schreiben, hieß es bei ihrem Bundesverband. Banken und Finanzministerium haben damit einen lang andauernden Streit beigelegt. Ausgangspunkt war die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer. Bei der Übergangsregelung hatte das Finanzministerium einen handwerklichen Fehler gemacht, sodass die Banken keine Grundlage für eine Besteuerung sahen. Spätere Korrekturen durch das Finanzministerium erkannten die Banken nicht an.