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Zweibettzimmer „nicht Gesundheitsziel Nummer eins“

Versicherungsexperte Rainer Hess hält Zweibettzimmer für „nicht das Gesundheitsziel Nummer eins“ – Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses kritisiert CDU-Vorschlag. Forderung nach Korrektur des Arzneimittelgesetzes.

  

Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen, Rainer Hess, hat den CDU-Vorschlag kritisiert, in Krankenhäusern nur noch Zweibettzimmer einzurichten. „Es ist natürlich schöner, wenn nur ein weiteres Bett im Zimmer steht. Aber im Vordergrund sollte die Qualität der Behandlung stehen und nicht der Komfort der Unterbringung“, sagte Hess der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „Die Welt“ (Montagausgabe).

Er wolle sich nicht strikt gegen den Vorschlag des CDU-Gesundheitspolitikers Jens Spahn aussprechen. „Aber ich bin auch nicht der Ansicht, dass ein Zweibettzimmer unbedingt das aktuelle Gesundheitsziel Nummer eins ist“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses, der darüber entscheidet, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen. Kassenpatienten bräuchten kein Zweibettzimmer, um gesund zu werden.

Am heutigen Montag beraten die Gesundheitspolitiker der Unionsbundestagsfraktion darüber, ob und wie sie die Forderung nach Zweibettzimmern für Kassenpatienten umsetzen wollen. Die CSU hatte bereits angekündigt, sich gegen den Vorschlag der Schwesterpartei zu stellen. Auch der Koalitionspartner FDP hat Widerstand signalisiert.

Im Bereich der Arzneimittel forderte Hess die schwarz-gelben Gesundheitspolitiker zu Korrekturen an ihrem gerade in Kraft getretenen Gesetz auf. „Ich finde es falsch, dass wir den Nutzen eines zugelassenen Medikaments nach dem nun gültigen Gesetz praktisch nicht mehr in Frage stellen dürfen“, sagte Hess. „Das alte Recht sollte wieder hergestellt werden.“

Wenn das Reformgesetz der Bundesregierung so bleibe, werde sich kein Arzneimittelhersteller mehr verpflichtet fühlen, den Nutzen eines zugelassenen Medikaments zu beweisen. „Ich befürchte, dass es immer mehr Medikamente mit zweifelhaftem Nutzen geben wird. Diese müssen dann trotzdem weiter von den Krankenkassen bezahlt werden“, sagte Hess. Bei ärztlichen Methoden müsse der Nutzen ja nach wie vor bewiesen werden.

Eine Diskussion über Rationierung, wie sie jüngst vom Deutschen Ethikrat angeregt wurde, lehnt Hess ab: „Erst sollten die überflüssigen, in ihre Nutzen nicht wissenschaftlich belegten Leistungen aus dem System der Kassenerstattung gedrängt werden, bevor man notwendige Leistungen verweigert“, sagte er. „In ferner Zukunft“ könne eine Situation eintreten, in der Rationierung auch in Deutschland relevant werde. „Wir sollten diese Diskussion aber sicher nicht jetzt führen, sondern uns darauf konzentrieren, eine in vielen Bereichen nach wie vor bestehende medizinische Überversorgung abzubauen.“

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