Wo hört Seenotrettung auf und fängt Schleuserei an? Eigentlich gibt das Internationale Seerecht klare Richtlinien vor. Die in Deutschland beklatschten Retter sind tatsächlich für den Tod Tausender Ertrunkener verantwortlich.
Von Peter Haisenko
Das Seerecht ist ein international anerkanntes Konstrukt, das über Jahrhunderte gewachsen ist. Es wird bestimmt durch Notwendigkeiten, die sich ergeben, wenn sich Schiffe und Mannschaften auf hoher See oder in fremden Häfen fern der Heimat aufhalten. Es wird aber auch den Gefahren der Meere gerecht und befielt die Rettung Schiffbrüchiger. Wesentlicher Teil des Seerechts ist aber auch, wie und in welchem Land Schiffe registriert sind.
Ein Schiff, das beispielsweise unter deutscher Flagge fährt, also in Deutschland registriert ist, ist Deutscher Boden, solange es auf See ist. Es gilt für dieses Schiff also deutsches Recht, das erst eingeschränkt wird, wenn es in einem fremden Hafen festgemacht hat. Dasselbe gilt übrigens auch für Flugzeuge.
Wenn ein deutsches Schiff Schiffbrüchige rettet, an Bord nimmt, dann befinden sich die Geretteten bereits auf deutschem Boden. Sie können ihr Recht auf Asyl bereits an Bord anmelden. Warum also gibt es so ein Problem mit den Schiffen im Mittelmeer, wie zum Beispiel mit der „Lifeline“, die unter einem deutschen Kapitän fährt? Ganz einfach. Der Kapitän ist zwar Deutscher, die „Lifeline“ fährt aber nicht unter deutscher Flagge.
Menschenfischerei von Piratenschiffen
Am Beispiel der „Lifeline“ zeigt sich, wie weit sich „Helferorganisationen“ in rechtliche Grauzonen begeben haben, wenn sie Menschen aus dem Mittelmeer fischen. Der Kapitän der „Lifeline“ hat behauptet, sein Schiff wäre in Holland registriert. Dem hat die holländische Regierung widersprochen. Nachforschungen haben ergeben, dass dieses Schiff nur bei irgendeinem kleinen Sportbootverein registriert ist und eben keinesfalls die holländische Flagge führen darf, was sie auch nicht getan hat.
Schlepper und Retter verantwortlich für Tote
Dieses Schiff hätte überhaupt nicht in See stechen dürfen. Es hat auch höchstwahrscheinlich nicht ordentlich ausklariert, ebenso wie sich alle Personen an Bord, Mannschaft und Passagiere, nicht gemäß einem ordentlichen Ablauf an Bord befanden. Man darf dieses Schiff getrost ein Piratenschiff nennen und Nämliches dürfte für die meisten Schiffe gelten, die im Mittelmeer Schlepperdienste leisten. So darf man sich nicht wundern, dass der Kapitän der „Lifeline“ auf Malta sofort verhaftet wurde.
Schlepperdienste? Wie sonst soll man es nennen, wenn bis kurz vor die libysche Küste gefahren wird, um dann dort Menschen aufzufischen mit dem Ziel, sie nach Europa zu bringen? Diese Schiffe sind verantwortlich für die vielen Ertrunkenen im Mittelmeer.
Das ist ein hartes Wort, aber es ist die Realität. Sie sind es nämlich, die Menschen überhaupt erst veranlassen, ein Boot zu besteigen, das völlig ungeeignet ist, das Mittelmeer zu überqueren. Es ist immer wieder das gleiche Bild: Nagelneue Schlauchboote, angetrieben von einem Außenbordmotor und überfüllt bis an die Grenze der Tragfähigkeit und meist sogar darüber.
Riskante Rendezvous von Schleppern und Rettern
Die Distanz zwischen der libyschen Küste zu den rettenden Häfen Siziliens beträgt etwa 500 Kilometer. Angenommen, diese Schlauchboote können etwa zehn Kilometer pro Stunde zurücklegen – das ist eine freundlich hochgeschätzte Annahme – dann würde die Fahrzeit nach Europa gute zwei Tage betragen, bei gutem Wetter.
Diese Schlauchboote sind aber weder hochseetauglich, schon gar nicht derart überladen, noch haben sie Proviant, Trinkwasser oder Treibstoff an Bord, angemessen für die angeblich geplante Reise. Daraus kann man nur einen Schluss ziehen: Die „Kapitäne“ dieser Seelenverkäufer haben überhaupt nicht die Absicht, Italien zu erreichen. Sie stechen in See mit dem Ziel, so bald wie möglich von einem anderen, seetauglichen Schiff aufgenommen zu werden. Noch nie hat ein solches Schlauchboot einen italienischen Hafen erreicht.
Mit Schiffen wie der „Lifeline“ und deren Organisationen haben sie komplementäre Partner. Es ist kein Geheimnis, dass diese „Rettungsschiffe“ nachts Lichtsignale senden, um den Schleusern an der libyschen Küste den richtigen Zeitpunkt zum Ablegen zu signalisieren. Manchmal geht das auch per Funk.
Dieses Verhalten der „Retter“ ist an sich schon kriminell, aber tödlich wird es dann, wenn gerade in der Nacht das Rendezvous daneben geht, im wahrsten Sinn des Wortes. Die Migranten finden sich dann wieder, allein auf hoher See, ohne Wasser, Nahrung und Treibstoff auf einem restlos überladenen Schlauchboot. Da reicht dann eine kleine Welle und die Katastrophe ist perfekt.
Die Todeskette beginnt bereits tief im afrikanischen Binnenland
Niemand, auch kein Mensch, der aus dem tiefsten Afrika kommt, würde sich auf ein überladenes und untaugliches Schlauchboot begeben in der Aussicht, mindestens zwei Tage und Nächte auf hoher See bei Wind und Wetter bestehen zu müssen. Es ist das „Versprechen“ der Schleuser und „Retter“, nach kurzer Zeit in ein richtiges Boot wechseln zu können, das sie veranlasst, viel Geld für dieses Abenteuer hinzublättern.
Ja, und dann verfehlen sich „Retter“ und Schleuser und die Gutmenschen dürfen sich wieder in Betroffenheit baden, wenn die Meldungen über Hunderte Ertrunkene kommen. Das liegt natürlich auch daran, dass auf beiden Seiten keine Fachleute am Ruder sind, aber ich attestiere den Schleuserhelfern nicht nur deswegen Dummheit.
Die Ertrunkenen im Mittelmeer sind nur das Ende einer langen Todeskette, die nicht erst in den Wüsten südlich der Mittelmeerküsten beginnt. Wie viele „Warlords“ führen Terrorregime an den Eingangstoren zu den Wüstenrouten und wie viele Migranten werden dort bereits ermordet, um ihnen das Geld zu rauben, das sie für die Mittelmeerschleuser mit sich führen müssen?
Davon erfahren wir hier nichts. Auch diese Toten zähle ich den Konten der Gutmenschen zu, die mit ihren irrsinnigen „Rettungsaktionen“ die Menschen erst auf den gefährlichen Weg locken. Gäbe es sie nicht, gäbe es sicher weniger verdorrte Gerippe in der Wüste.
Ein Schiff unter deutsche Flagge ist deutsches Hoheitsgebiet
Doch nun zum Thema, warum die unprofessionelle Gutmenschensteuerung der Rettungsaktionen von Grund auf dumm ist. Wie eingangs erwähnt, ist ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff deutsches Hoheitsgebiet. Würden also die Rettungsschiffe im Mittelmeer ordentlich registriert unter deutscher Flagge fahren, wäre der Zustand nach Seerecht ein ganz anderer.
Der Kapitän müsste bereits an Bord den Asylantrag aufnehmen und die Migranten registrieren. Es wäre dann ein diplomatischer Affront, wenn Italien diesem Schiff die Einfahrt in einen Hafen verweigert. Natürlich müssten die registrierten Migranten dann auch auf dem Landweg weiter nach Deutschland gebracht werden, denn sie haben ja in Deutschland ihr Recht auf Asyl geltend gemacht.
Etwas schwieriger wäre es, wenn Italien die Anlandung verweigert – wofür es durchaus auch gute Gründe geben kann. Dann müsste dieses Schiff den langen Weg um Spanien herum machen, um in einem deutschen (Heimat-)Hafen anzulanden. Damit wäre dieses Schiff aber erst einmal für Wochen aus dem Mittelmeer entfernt und könnte sein Treiben eine Weile nicht fortsetzen. Über die Kosten für Treibstoff, Mannschaft und Verpflegung will ich hier gar nicht reden. Das würde viele der Gutmenschenorganisationen überfordern.
Hier könnten folglich einige Gründe liegen, warum diese Organisationen faktisch Piratenschiffe betreiben. Wie sonst soll man Schiffe nennen, die nicht ordentlich registriert, nicht unter ordentlicher Flagge im Mittelmeer vagabundieren, auf der Suche nach menschlicher Beute? Dass dabei der Profit von anderen eingesackt wird, auf dem schwarzen Kontinent, ändert nichts am Piratenstatus. Es bestätigt vielmehr meine Bezeichnung als Dummköpfe.
Das Verhalten der illegalen „Retter“ ist unverantwortlich
Ich zitiere hier noch kurz aus der Information des Deutschen Bundestags zur Seenotrettung: (Kurzinformation „Inhalt der völkerrechtlichen Verpflichtung zur Seenotrettung“, Deutscher Bundestag, Wissenschaftlicher Dienst): Nach Ziffer (…) sind die Geretteten innerhalb einer angemessenen Zeit an einen ’sicheren Ort‘ zu bringen. (…) Ein sicherer Ort (im Sinne des SAR) ist ein Ort, an dem die Rettungsmaßnahmen als beendet angesehen werden.
Es ist auch ein Ort, an dem das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden können. (…) Ein sicherer Ort kann an Land sein oder sich an Bord eines Rettungsmittels oder eines anderen geeigneten Schiffes oder einer Einrichtung auf See befinden, die als ein sicherer Ort dienen können, bis die Überlebenden an ihrem nächsten Bestimmungsort ausgeschifft werden.“
Daraus ergibt sich unzweideutig, dass es in jedem Fall rechtens ist, Schiffbrüchige auf dem kürzesten Weg zur nächsten Küste zu bringen und das ist eben Libyen, wenn sie kurz vor dieser Küste aufgenommen werden. Es ist folglich genauso rechtens, wenn Italien die Anlandung verweigert.
So kann man zu keinem anderen Schluss kommen, als dass die Gutmenschenorganisationen nicht nur nicht in der Lage sind, die Folgen ihres Handelns für ihr Heimatland, die Migranten und letztlich ganz Europa und Afrika halbwegs vernünftig einzuschätzen. Nein, sie sind nicht einmal fähig, so zu handeln, dass ihre Aktionen auch nach Internationalem Seerecht erfolgreich sein können, in ihrem Sinne. Das Drama um die „Lifeline“ hat gezeigt, dass man sie generell der verbohrten Dummheit bezichtigen kann.