Rendsburg / Lübeck: Sie wollten nicht, dass ihr Sohn mit seiner Klasse eine Moschee besucht: Nun müssen die Eltern des Schülers ein Bußgeld zahlen - wegen Schulschwänzerei.
Von Thomas Heck
Das Gericht und die Gerechtigkeit: 2 Seiten einer Medaille. Während deutsche Gerichte gegen Islamisten, gegen Mörder und Vergewaltiger, aber auch gegen muslimische Schulverweigerer, die z.B. den Schwimmunterricht boykottieren, immer nachsichtiger umgehen, trifft es hier schon länger Lebenden regelmäßig härter.
Dabei betreiben Richter teilweise das Geschäft einer immer stärker werdenden Islamisierung, beginnend bei einer islamkonformen Schwimmen bis hin zur Burkini für alle. Gleiches trifft auf die Berichterstattung darüber zu.
So wurden jetzt die Eltern eines Schülers in Rendsburg in zweiter Instanz verurteilt, weil sie ihrem Sohn die Teilnahme an einem Schulbesuch einer Moschee untersagten.
Was der Bericht in den Kieler Nachrichten verschweigt, ist, dass die Moschee vom Verfassungsschutz beobachtet wurde und dass die Eltern angeboten hatten, dass er in der Zeit des Gebets, äh des Besuchs in der Moschee, am Unterricht in einer Parallelklasse teilnimmt, was von der Schulleitung abgelehnt wurde.
Deswegen behielten sie ihn zu Hause. Behauptet wird dagegen, dass der Anwalt der Familie in der rechtspopulistischen Szene zu Hause ist, wobei sich mir die Relevanz dieses Umstandes nicht erschliesst.