Erste Anzeige gegen den Richter in Geslsenkirchen, der per Urteil "im Namen des Volkes" verfügte, dass der Gefährder und Ex-Osama-Leibwächter zurückgeholt werden muss.
Von Rene Schneider
Im Fall des tunesischen Gefährders Sami Al-Mujtaba, der gestern erfolgreich in seine Heimat abgeschoben wurde, habe ich die Richter am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (7a. Kammer), welche die Abschiebung verhindern wollten, wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB angezeigt.
Der Wortlaut der Strafanzeige, welche heute an die Polizeipräsidentin in Gelsenkirchen telefaxiert wurde, ist im Internet gespeichert.
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Über den Antragsteller des Verfahrens 7a L 1200/18, Herrn Sami Al-Mujtaba, hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mitgeteilt:
„Ihm wurde vorgeworfen, im Jahr 2000 eine militärische und ideologische Ausbildung in einem Ausbildungslager der Al Kaida in Afghanistan absolviert und zeitweise zur Leibgarde von Osama Bin Laden gehört zu haben. Anschließend soll er sich in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben. Der Kläger hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber schließlich mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.“
Und das sind die fadenscheinigen Gründe, die eine Abschiebung verhindern sollten:
„Eine diplomatische verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung, dass dem Antragsteller im Falle der Rückkehr keine Folter drohe, liegt nach den Feststellungen der Kammer nicht vor. Die Erklärung des tunesischen Ministers für Menschenrechte vom 1. Mai 2018 sei nicht gegenüber staatlichen Stellen, sondern allein gegenüber einem deutschen Presseorgan abgegeben worden und reicht deshalb nach Auffassung der Kammer nicht aus, um die Sicherheit des Antragstellers vor menschenrechtswidriger Behandlung in Tunesien zu gewährleisten.“