Das Landgericht Regensburg untersagt der Amadeu-Antonio-Stiftung und deren Mitarbeitern, Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen.
Laut dem Urteil am Landgericht Regensburg ist es der Referentin untersagt, den 46-jährigen Soulsänger Xavier Naidoo einen Antisemiten zu nennen und dass dies strukturell nachweisbar sei. Zwar handele es sich dabei um eine Meinungsäußerung, allerdings überwiege hier das Persönlichkeitsrecht des Leadsängers der Söhne Mannheims. Dieses sei durch die Äußerung angegriffen worden, so die Begründung des Gerichts.
Immer wieder versuchen linksradikale Pressure-Groups Kritiker des Systems Merkel als antisemitisch zu diskreditieren. Oft soll damit von dem in Deutschland immer krassere Formen annehmenden linken und islamischen Antisemitismus abgelenkt werden, den die Migrationspolitik Merkels überhaupt erst in diesem Ausmaß möglich gemacht hat