Angeblich rechtswidrig abgeschobener Afghane Nasibullah S. vor Rückkehr nach Deutschland. Die Kosten trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - also der Steuerzahler.
Der unrechtmäßig abgeschobene Afghane Nasibullah S. soll nach SPIEGEL-Informationen in den kommenden Tagen nach Deutschland zurückkehren. Aus Regierungskreisen hieß es, die nötigen Papiere für die Rückreise lägen vor, der Rückkehr des 20-Jährigen nach Deutschland stehe damit nichts mehr im Wege.
S. befindet sich seit einigen Tagen an einem sicheren Ort in der Nähe von Kabul, den das Auswärtige Amt organisierte. Trotzdem hatte das Innenministerium von Horst Seehofer noch am Montag behauptet, der Afghane sei nicht auffindbar.
Zunächst muss S. von Kabul in die pakistanische Hauptstadt Islamabad fliegen. Dort soll ihm die deutsche Botschaft ein gültiges Visum für die Weiterreise nach Deutschland ausstellen. Erst dann kann er sich ins Flugzeug Richtung Bundesrepublik setzen.
Logistisch wird die Rückreise von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vorbereitet, die Kosten trägt nach SPIEGEL-Informationen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf).
Nasibullah S., der 2015 in Deutschland Asyl beantragt hatte und im mecklenburgischen Neubrandenburg lebte, war Anfang Juli mit 68 anderen Afghanen mit einem Charterflug aus München nach Kabul abgeschoben worden.
Allerdings war die erzwungene Rückreise nach Afghanistan nicht rechtmäßig. Konkret hatte S. gegen den negativen Asylbescheid Beschwerde eingelegt, das Verfahren lief noch. In der Woche nach der Abschiebung hätte S. vor Gericht angehört werden sollen. Trotzdem holten ihn Polizisten am 3. Juli aus seiner Unterkunft in Mecklenburg-Vorpommern ab und fuhren ihn zum Flughafen.
Das Innenministerium von Horst Seehofer räumte ein, dass die Abschiebung nicht korrekt gelaufen sei und der Mann zum Abschluss seines Asylverfahrens wieder nach Deutschland geholt werden müsse.