In einer Nacht- und Nebelaktion "befreite" das Bundeskriminalamt zwei Kämpferinnen der Terror-Miliz IS aus dem Gefängnis im Irak und flog sie nach Deutschland. Der Hintergrund dieser Aktion ist völlig unklar.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat Bundeskriminalamt (BKA) Ende April zwei verdächtige deutsche Kämpferinnen der Terror-Miliz IS aus dem Gefängnis im nordirakischen Erbil befreit und nach Frankfurt/Main geflogen, berichtet der Focus. Dort mussten die beiden Frauen aufgrund ihrer Gefährlichkeit rund um die Uhr überwacht werden. Ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs lag zum diesem Zeitpunkt nicht vor.
Der Vorgang hat laut FOCUS zu einem diplomatischen Zerwürfnis geführt, da die Zentralregierung in Bagdad über die Rückholaktion der beiden deutschen Frauen nicht informiert wurde und sich überrumpelt fühlt.
Die Befreiungsaktion erinnert an den Mordfall Susanna F.: Weil Polizeichef Roman auf eigene Faust in den Irak flog und den Mörder Ali B. ohne offizielles Auslieferungsverfahren "entführte" droht in Deutschland ein "Verfahrenshindernis". Folge: Der Täter kann nicht angeklagt werden.