DIW-Ökonom fürchtet Scheitern von Merkels Plänen für die Euro-Rettung. „Fatal ist, dass der von Frau Merkel eingeschlagene Weg, eine gehärtete Fiskalunion zur Voraussetzung für zeitlich begrenzte EZB-Eingriffe zu machen, zwar goldrichtig, aber wohl nicht rechtzeitig praktikabel sein wird“.
Hintergrund ist, dass als zusätzlicher Schritt zu einer Fiskalunion mit strengeren Haushaltsregeln sowie automatischen Sanktionen gegen Schuldensünder der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Ausgestaltung der Schuldenbremsen in den einzelnen EU-Ländern wachen soll. Belke glaubt, dass ein Klagerecht bei Verstößen gegen die Verschuldungsregeln vor dem EuGH „wohl nicht durchsetzbar“ sei, solange nicht klar ist, wie die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwischen den Euro-Ländern auf eine Linie gebracht werden können.
Als Beispiel nannte Belke die Finanzhilfen für Schuldenstaaten. Während deutsche Juristen und auch das Bundesverfassungsgericht von einem Bailout-Verbot (Verbot der Schuldenübernahme) sprächen, seien die Südländer der Ansicht, dass es lediglich nur keinen Anspruch auf ein Bailout gebe. Genauso verhalte es sich mit den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB), fügte Belke hinzu. “Während deutsche Juristen hierin einen Verstoß gegen die Monetarisierung der Staatsschuld sehen, wird dies seitens der überschuldeten Länder als Verbesserung des monetären Transmissionsprozesses ausgelegt, der die Verfolgung des Ziels Preisniveaustabilität erst ermöglicht“, sagte der Ökonom.
Belke schließt daraus, dass damit die Pläne für eine Euro-Rettung letztlich ins Leere laufen könnten. „Hier klafft eine große Lücke, die die Einhaltung einer derartigen Fiskalunion unglaubwürdig macht“, sagte er.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Länder kommen am heutigen Donnerstag in Brüssel zusammen, um über die Euro-Schuldenkrise zu beraten. Bei dem zweitägig geplante Gipfel geht es um Maßnahmen für eine strenge Haushaltsdisziplin und eine engere wirtschaftspolitische Abstimmung. Deutschland und Frankreich setzen sich dafür ein, verbindliche Regeln dafür mindestens im Kreis der 17 Euro-Länder vertraglich zu verankern.