Mit unserem Bundespräsidenten bzw. mit seiner Gattin ist nicht zu scherzen. Weil er ein Bild der Präsidentengattin mit vermeintlichem Hitlergruß bei Facebook veröffentlichte, droht nun eine Klage wegen „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“. Dem Blogger droht Gefängnis.
Original-Schnappschuss oder Fälschung? Der Staatsschutz ermittelt wegen "Verunglimpfung"
Wer Witze über unseren Bundespräsidenten macht, der kommt vor die Staatsschutzkammer. Das droht am 11. Januar einem Blogger bei Facebook , der die Gattin des Bundestagspräsidenten mit vermeintlichem Hitlergruß veröffentlichte. Weil der Fall als „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ gilt, verhandelt die Staatsschutzkammer am Landgericht Dresden.
Der Vorwurf: Ende 2010 soll der Angeklagte ein Foto der Wulffs veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ und sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“. Weiter habe es geheißen: „Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.“ Auf dem Foto sei zu sehen gewesen, dass die Präsidentengattin den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt hatte. Unklar sei, ob es sich bei dem Foto um eine beabsichtige Montage oder einen Zufallstreffer in vermeintlich rechtsextremer Pose handelt. Es könne sich allerdings auch um eine Retusche handeln, hieß es bei Gericht.
Egal ob montiert oder nicht: Die Veröffentlichung dieses Fotos auf Facebook stellt nach Ansicht des Bundespräsidenten und der Staatsanwaltschaft eine Straftat nach § 90 StGB dar: Die relativ selten angeklagte “Verunglimpfung des Bundespräsidenten”.
Die Verunglimpfung ist eine Spezialität der Beleidigung nach § 185 StGB. Speziell ist beispielsweise die Strafandrohung: Mindestens 3 Monate Kerker.
Für den Fall, dass es sich bei dem Foto tatsächlich um eine Original handelt, stellt sich natürlich die Frage, warum die Präsidenten-Gattin nicht selbst angeklagt wird wegen des Zeigens verfassungswidriger Symbole.