AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

NEU - Unser Börsen-Club: Die Top Aktien 2024! KI, Uran, Gold. Jetzt 800 Euro Vorteile sichern.

Geheimpapier: Euro-Zone Diktatur in Planung

Vertragsentwurf: Euro-Zone will Fiskalpakt verschärfen. Möglicherweise werden die Mitgliedstaaten der Währungsunion nicht nur bei der Haushaltspolitik, sondern auch bei der Wirtschaftspolitik enger zusammenrücken und dies vertraglich festschreiben.


Die Euro-Zone erwägt, den geplanten Fiskalpakt zu erweitern. Möglicherweise werden die Mitgliedstaaten der Währungsunion nicht nur bei der Haushaltspolitik, sondern auch bei der Wirtschaftspolitik enger zusammenrücken und dies vertraglich festschreiben. Das geht aus dem jüngsten Entwurf des neuen EU-Vertrages hervor, der dem Handelsblatt (Montagausgabe) vorliegt.

Demnach wollen die Euro-Staaten ihre wirtschaftspolitische Zusammenarbeit verstärken, um so „eine tiefere Integration in den Binnenmarkt ebenso wie mehr Wachstum, mehr Wettbewerbsfähigkeit und sozialen Zusammenhalt“ zu erreichen, heißt es in Artikel 1 des neuen Entwurfes. Diese Formulierung war im ersten Entwurf des Vertrages noch nicht enthalten. Neu ist auch eine Formulierung in Artikel 11. Demnach sollen die Euro-Staaten alle wichtigen wirtschaftspolitischen Reformen „ex ante untereinander diskutieren“. Von der Pflicht, Wirtschaftsreformen vorab in der Euro-Gruppe zu debattieren, war im ersten Entwurf noch nicht die Rede gewesen. Die Ergänzungen dürften vor allem auf französische Forderungen zurückgehen. Die Regierung in Paris dringt schon lange darauf, dass die Euro-Zone ihre Wirtschaftspolitik enger als bisher koordiniert. Sie will den Fiskalpakt nutzen, um die Wirtschaftsregierung der Euro-Zone vertraglich zu verankern.

Die Bundesregierung legt dagegen Wert darauf, möglichst strikte Budgetregeln im neuen EU-Vertrag festzuschreiben. Auf deutsches Drängen sind die Formulierungen zur Haushaltsdisziplin im neuen Vertragsentwurf an zwei Stellen verschärft worden. Das ist zum einen beim automatischen Strafverfahren gegen Haushaltssünder der Fall. Dem alten Vertragsentenwurf zufolge sollte das automatische Strafverfahren gegen Länder eröffnet werden, deren Haushaltsdefizit über den EU-Grenzwert von drei Prozent der Wirtschaftsleistung steigt. Dem neuen Entwurf zufolge droht automatische Bestrafung auch jenen Ländern, die ihre Gesamtverschuldung nicht unter den EU-Grenzwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) drücken. Neu ist darüber hinaus, dass sogar Länder mit einer vergleichsweise geringen Staatsverschuldung ihr Haushaltsdefizit nicht aus dem Ruder lassen dürfen. Das strukturelle Defizit dürfe in diesen Ländern „in keinem Fall höher als 1,0 Prozent des nominalen BIP“ sein, heißt es in dem neuen Entwurf. Im ersten Vertragstext war dieser Grenzwert nicht enthalten.

Inkrafttreten soll der Fiskalpakt erst dann, wenn er von mindestens 15 Euro-Staaten ratifiziert ist. Das sind sechs Länder mehr als im ersten Vertragsentwurf geplant. Im neuen Entwurf ist außerdem vorgesehen, dass der Fiskalpakt mittelfristig in den EU-Vertrag von Lissabon integriert wird. Nach „höchstens fünf Jahren“ müsse „eine Initiative gestartet“ werden „mit dem Ziel, die Substanz dieses Vertrages in den Rechtsrahmen der EU zu integrieren“, heißt es im Schlussartikel des Entwurfs.

Deutschland und Frankreich hatten vergangenes Jahr bereits versucht, verschärfte Haushaltsvorschriften für die Euro-Zone im gültigen EU-Vertrag von Lissabon zu verankern. Dagegen legte der britische Premierminister David Cameron beim EU-Gipfel am 9. Dezember jedoch sein Veto ein. Deshalb will die Euro-Zone ihren Fiskalpakt jetzt in einem neuen Vertrag verankern. Diesem Vertrag treten voraussichtlich auch die meisten Nicht-Euro-Staaten bei. Neben Großbritannien bleiben wahrscheinlich nur Tschechien und Schweden außen vor. Die EU-Regierungschefs wollen den neuen Vertrag möglichst schon beim Gipfeltreffen am 30. Januar in Brüssel unterzeichnen.
Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch hat der SPD Versagen bei der Mietpreisbremse vorgeworfen und dabei auch den Kanzler und die zuständige Bauministerin scharf attackiert. "Mit dem Auslaufen [ ... ]

CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz würde seine umstrittene Entscheidung zur Vergewaltigung in der Ehe heute so nicht mehr treffen. "Ich würde heute anders abstimmen", sagte Friedrich Merz den [ ... ]

Der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler hat nach den Warnungen seines Nachfolgers Bruno Kahl vor russischer Aufrüstung umfassende Konsequenzen für Deutschlands Sicherheitsbehörden [ ... ]

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Suizidprävention vorgelegt und zugleich die Opposition um Unterstützung gebeten, damit das Vorhaben noch in dieser Wahlperiode [ ... ]

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, hat angeregt, noch vor der Neuwahl ein Bundestagspolizeigesetz zu verabschieden. "Wichtig wäre, dass [ ... ]

Nordrhein-Westfalens Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) erwartet von der nächsten Bundesregierung einen radikalen Neustart in der Baupolitik und will jede zweite Vorschrift streichen. "Wir kämen [ ... ]

Handelskonzern Metro gegen Homeoffice

Der Chef des Handelskonzerns Metro, Steffen Greubel, ist gegen grundsätzliche Heimarbeit. "Ich bin definitiv kein Fan von Homeoffice", sagte Greubel der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe). "In manchen [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.