Die großen Autohersteller geraten wegen ihrer Praktiken im konzerneigenen Reparatur- und Wartungsgeschäft unter Beschuss. Freie Werkstätten und Teilehändler werfen den Konzernen vor, Kunden mit unfairen Mitteln an ihre Vertragswerkstätten zu binden. Beschwerde gegen BMW.
Die großen Autohersteller geraten wegen ihrer Praktiken im konzerneigenen Reparatur- und Wartungsgeschäft unter Beschuss. Freie Werkstätten und Teilehändler werfen den Konzernen vor, Kunden mit unfairen Mitteln an ihre Vertragswerkstätten zu binden. Nach Informationen der Financial Times Deutschland (FTD). Deshalb hat nun der Branchenverband Autoteile-Handel (GVA) beim Kraftfahrtbundesamt Beschwerde gegen BMW eingereicht.
Bei dem Streit geht es um ein Milliardengeschäft. Allein in Deutschland erreicht der Umsatz mit Ersatzteilen pro Jahr etwa 30 Mrd. Euro. Auf Reparaturen entfallen nach Schätzungen der Europäischen Union ungefähr 40 Prozent der Kosten des Pkw-Unterhalts.
Dem Hersteller BMW wirft der Verband exemplarisch an einem Automodell vor, Informationen zu Teilenummern zurückzuhalten – was eine reibungslose Ersatzteilversorgung durch freie Händler unmöglich mache. Zudem widerspreche dies der seit 2009 geltenden Euro-5-Norm. Diese regelt nicht nur die Emissionen, sondern auch Reparatur und Wartung. Demnach müssen Autobauer technische Informationen offenlegen, um auch freien Werkstätten und Teilehändlern die Instandhaltung zu ermöglichen.
„Wir finden mit der Autoindustrie auf einmal jemanden als Gegner vor, den wir lieber auch in dieser Frage als Partner hätten“, sagte GVA-Präsident Hartmut Röhl der FTD. Eine BMW-Sprecherin sagte nur: „Es liegt uns bisher keine Beschwerde vor.“
Der Vorstoß des Verbands könnte schwerste Folgen für BMW haben. Im Extremfall könnte dem Hersteller sogar die Typgenehmigung für das betroffene Fahrzeug entzogen werden. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich.
BMW steht nicht alleine in der Kritik. Auch Audi, Hyundai oder Renault wirft der Verband vor, Kunden mit fragwürdigen Mitteln von konzernfremdem Service fernzuhalten. Mit falschen Angaben im Serviceheft oder in Betriebsanleitungen werde Kunden suggeriert, dass sie ihre Garantie verlieren, wenn sie eine freie Werkstatt aufsuchen.
Erst 2010 hatte die EU-Kommission die Position der freien Teilehändler und Werkstätten gestärkt. Seitdem ist es Herstellern untersagt, Garantie- und Gewährleistungen davon abhängig zu machen, ob etwa der Ölwechsel in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurde. „Die neuen Spielregeln haben sich bislang bewährt. Aber wir müssen darauf achten, dass sie weiter vernünftig umgesetzt werden“, sagte Röhl.