Zurzeit laufen gegen 23 der 27 Mitgliedstaaten der EU Defizit-Verfahren: darunter Spanien, Griechenland, Irland, Frankreich, Malta, Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Zypern. - Bundestagsgutachten: Geplanter EU-Fiskalpakt verschleppt Schuldenabbau in Euro-Ländern.
Konkret geht es um die so genannte Ein-Zwanzigstel-Regelung. Diese besagt, solange ein Land einen Gesamtschuldenstand von mehr als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) hat, soll es pro Jahr ein Zwanzigstel des über diese Grenze hinausgehenden Schuldenstands abbauen. Das wären für Italien drei und für Deutschland ein Prozent des BIP pro Jahr. In der dritten Fassung des Vertragsentwurfs für einen Fiskalpakt werden jedoch „Ausnahmen“ genann! t, die es ermöglichen, die 1/20-Regel über mehrere Jahre zu umgehen. Die Bundestagsjuristen erklären dazu in ihrem dem Handelsblatt (Montagausgabe) vorliegenden Gutachten: „Dies würde bedeuten, dass für diejenigen 14 Staaten des Euro-Währungsgebietes, die einem Defizitverfahren unterliegen, die Ein-Zwanzigstel-Regelung erst nach Ablauf des Übergangszeitraums Anwendung finden würde.“
Der Übergangszeitraum, der Defizitstaaten hinsichtlich des „Ein-Zwanzigstel-Richtwerts“ eingeräumt wird, soll drei Jahre betragen. Damit wäre der Fiskalpakt an einer entscheidenden Stelle aufgeweicht. Denn die 1/20-Regelung würde nur für Euro-Länder unmittelbar nach Vertragsschluss wirksam, bei denen sie wegen Unterschreitens der 60-Prozent-Schuldenstandsquote ohnehin nicht relevant ist. Für die anderen Euro-Länder würde im Übergangszeitraum die Verpflichtung wegfallen, Haushaltsüberschüsse zu erwirtschaften.
Den Defizitstaaten soll! stattdessen ermöglicht werden, entsprechend ihren Möglichkeiten ihre Schulden zu verringern. In dem entsprechenden Passus des Fiskalpakts heißt es dazu: „Bei einem Mitgliedstaat, gegen den am 8. November 2011 ein Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits läuft, gilt für einen Zeitraum von drei Jahren (…) die Anforderung des Schuldenstandkriteriums als erfüllt, wenn der betreffende Mitgliedstaat (…) genügend Fortschritte bei der Einhaltung der Anforderung erzielt hat.“
Zurzeit laufen gegen 23 der 27 Mitgliedstaaten der EU Defizit-Verfahren darunter befinden sich die Euro-Staaten Spanien, Griechenland, Irland, Frankreich, Malta, Belgien, Deutschland, Italien, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Zypern.