Sozialleistungsbehörden dürfen von anerkannten Asylbewerbern weiterhin keine Fingerabdrücke nehmen und elektronisch überprüfen, ob die Migranten bereits unter anderen Namen registriert sind.
Das berichtet die "Welt" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Angaben des Innen- sowie des Arbeits- und Sozialministeriums. Demnach ist das Ziel, einen solchen Vergleich ab dem ersten Quartal 2019 möglich zu machen.
Hintergrund ist die verzögerte Ausrüstung der Behörden mit entsprechender Technik. Bis Mitte Oktober waren laut Innenministerium 365 der 1.098 Sozialleistungsbehörden mit Geräten zum Abnehmen und Abgleichen von Fingerabdrücken ausgestattet.
Anders als ursprünglich geplant, wird der Rest nicht mehr in diesem Jahr, sondern voraussichtlich erst in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres versorgt. Erst wenn alle Stellen ausgerüstet sind, bestehen die rechtlichen Voraussetzungen, um die Geräte auch zur Identitätsüberprüfung zu nutzen.
Für den Staat ist es somit weiterhin schwierig, Mehrfachidentitäten und etwaigen Sozialmissbrauch bei jenen Migranten festzustellen, die bereits länger im Land leben. Seit 2016 werden durch das BAMF zwar die Angaben von neu einreisenden Asylbewerbern verglichen.
Doch wer zuvor einreiste und die Kontrollen des BAMF bereits durchlaufen hat, könnte auch heute noch mit verschiedenen Identitäten in Deutschland leben und mehrfach Leistungen beziehen.
Besser sieht es dagegen bei den Ausländerbehörden aus. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums können seit Juli 475 Ausländerbehörden Fingerabdrücke nehmen und vergleichen. Damit ist die Abdeckung fast vollständig. Im November sollen noch zehn weitere Standorte folgen. Hessen hatte die Ausrüstung bereits in Eigenregie übernommen.
Foto: Flüchtlinge, über dts Nachrichtenagentur