Steuerprofessor zeigt NRW-Finanzminister wegen Schweizer CDs an: unbefugtes Beschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Verleiten von Datenhehlern zum Verrat, Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Geldwäschetatbestände wegen verschleierter Zahlungen an die Datenlieferanten, Verleiten von untergebenen Finanzbeamten und Staatsanwälten zu Straftaten per Dienstanweisung und Veruntreuung von Haushaltsmitteln zum Ankauf von Steuerdaten-CDs.
Koblenzer wirft ihnen unter anderem unbefugtes Beschaffen von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Verleiten von Datenhehlern zum Verrat, Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Geldwäschetatbestände wegen verschleierter Zahlungen an die Datenlieferanten, Verleiten von untergebenen Finanzbeamten und Staatsanwälten zu Straftaten per Dienstanweisung und Veruntreuung von Haushaltsmitteln zum Ankauf von Steuerdaten-CDs vor. Derzeit prüft die Staatsanwaltschaft Köln, ob sie Ermittlungen aufnimmt (Aktenzeichen 117 Js 656/12).
Walter-Borjans hält Kauf und Verwertung von Steuer-CDs nach wie vor für „richtig und rechtmäßig“, sagte er der WirtschaftsWoche. Zugleich beruft er sich auf ein Schreiben, das ein hoher Beamter des Bundesfinanzministeriums an sein Ministerium geschickt hat. Danach machten „sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar“. Das Schreiben, das der WirtschaftsWoche vorliegt, stammt vom 29. Juni 2010, wurde also weit vor Abschluss des Steuerabkommens mit der Schweiz verfasst. Damals hielt das Bundesfinanzministerium den Ankauf von Schweizer Steuerdaten „für rechtlich zulässig“. Es forderte sogar, „unverzüglich den Datenankauf. abzuschließen“. Inzwischen lehnt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) solche Ankäufe ab.