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Eurozone: Bargeldverbot

Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung ist in Südeuropa ein regelrechter Kampf gegen den Gebrauch von Bargeld ausgebrochen. Das Resultat könnte langfristig aber nicht mehr Steuereinnahmen, sondern das Ende jeglichen Datenschutzes und jeder Privatsphäre sein – auch in Deutschland.

 

von Norman Hanert

Es gibt sie noch. Treue Anhänger und Befürworter des jetzigen Euro: Zumindest in Unterweltkreisen hat der Euro nach wie vor einen hervorragenden Ruf. Kaum eine Banknote ist zur Aufbewahrung und zum Transfer illegaler Gelder besser geeignet als der 500-Euro-Schein. Eine Million Euro in 500er-Scheinen wiegen nur etwa zwei Kilo. Eine Million Dollar haben das fünffache Gewicht, eine Million Britische Pfund in 50-Pfund-Noten bringen 50 Kilo auf die Waage. Kaum verwunderlich ist, dass die Verteilung der 500-Euro-Scheine in der Euro-Zone bereits Jahre vor Ausbruch der Euro-Krise als Indikator dafür getaugt hätte, dass in der gemeinsamen Währungsunion etwas im Argen liegt. Im Jahr 2006 war jeder vierte 500-Euro-Schein, der von der EZB ausgegeben worden war, in Spanien im Umlauf oder wurde, besser gesagt, dort versteckt. Ähnlich sah es mit der Verbreitung des Scheines in den Ländern aus, die nun über die mangelnde Steuermoral ihrer Bürger und grassierende Schattenwirtschaft klagen.


In Italien, Spanien und Griechenland ist im Kampf um mehr Steuereinnahmen die Zurück-drängung des Bargeldgebrauchs und die Durchsetzung elektronischer Zahlverfahren zum Dreh- und Angelpunkt geworden. Bereits seit Dezember 2011 sind Bargeld-Transaktionen über mehr als 1000 Euro in Italien verboten. Alles, was über der Grenze liegt, soll per Überweisung oder Kartenzahlung erfolgen und damit Futter für „Serpico“ liefern. Unter diesem Namen läuft seit Jahresbeginn ein ausgeklügeltes Computerprogramm, das den gesamten elektronischen Zahlungsverkehr überwacht und mit Hilfe von Bankbewegungen oder Kaufbelegen sogar Profile von Steuerzahlern anlegt. In Griechenland besteht bereits seit dem 1. Januar 2011 die Regelung, dass Zahlung über 1500 Euro nur per Scheck oder Kartenzahlung abgewickelt werden dürfen. Spanien hat inzwischen ebenfalls das Verbot von Barzahlungen über 2500 Euro auf den Weg gebracht.


Ob damit der weitverbreiteten Praxis des Steuerhinterziehens bei Alltagsgeschäften beizukommen ist, darf bezweifelt werden. Mit Sicherheit wird die Überwachung des elektronischen Zahlungsverkehrs aber ein großer Schritt hin zum totalen Überwachungsstaat sein. Was technisch möglich ist, wird in Italien deutlich. Das Schnüffelprogramm „Serpico“ siebt die anfallenden Daten aus dem Zahlungsverkehr nach den verschiedensten Kriterien durch. Ins Netz geht etwa, wer nicht erklären kann, wie die Segeljacht oder der Mitgliedsbeitrag im Golf-Club zu der abgegebenen Steuererklärung passt. Eine Garantie, dass die Datenbestände künftig nicht nach ganz anderen Kriterien – etwa den Mitgliedsbeiträgen für Parteien – durchforstet werden, gibt es natürlich nicht. Dank problemloser Archivierbarkeit der elektronischen Datenbestände lässt sich auch noch im Nachhinein der vollständig „gläserne Bürger“ schaffen.


Zu befürchten ist, dass auch deutsche Politiker durch die südeuropäischen Aktivitäten auf den Appetit auf die bargeldlose Gesellschaft bekommen. Vorwand könnte weniger der Kampf gegen Steuerhinterzieher sein als die Behauptung, Geldwäsche der organisierten Kriminalität eindämmen zu wollen. Mit Bezug auf Online-Casinos ist inzwischen ein interner Vermerk aus dem Bundesfinanzministerium bekannt geworden, der vom „Handelsblatt“ zitiert wurde. Behördenintern ist die Rede von Bargeld als „intransparenter Zahlungsform“, die Geldwäsche und organisierter Kriminalität Vorschub leiste.


Stutzig machen sollte allerdings, wie wenig effizient das Thema Geldwäsche bisher angegangen wird. Deutschland hängt immerhin der wenig schmeichelhafte Ruf an, ein Geldwäsche-Paradies zu sein. Geschätzte 40 bis 60 Milliarden Euro aus kriminellen Geschäften sollen jährlich in Deutschland per Geldwäsche in den legalen Wirtschaftskreislauf geschleust werden. Mehr auf Brüsseler Druck denn aus eigenem Antrieb hat die Bundesregierung mittlerweile ein Geldwäschegesetz auf den Weg gebracht. Was beschlossen wurde, lässt bezweifeln, ob beim Kampf gegen die Geldwäsche von der Politik tatsächlich Erfolge erwartet werden. Näherliegend scheint die Vermutung, dass das Thema aufgespart werden soll, um später die Forderungen bargeldlosen Gesellschaft untermauern zu können. So sollen ab Herbst die Unternehmen verpflichtet werden, selbst einen Geldwäschebeauftragten zu benennen. Die optimistische Hoffnung auf Selbstkontrolle wird ergänzt durch Beauftragte für Geldwäschebekämpfung, die von Landkreisen und Städten ernannt werden. Nach dem, was inzwischen bekannt wurde, handelt es sich bei den „Beauftragten“ häufig um Personal, das von der Materie bisher gänzlich unbeleckt ist, wie etwa um Standesbeamte. Zusätzlich zu ihrer bisherigen Arbeit, quasi nebenher, sollen die Beamten nun den Kampf gegen die Geldwäsche aufnehmen. Nötig wären stattdessen hochkarätige Experten, die sich um das Thema in Vollzeit kümmern.


Wesentlich mehr Ehrgeiz scheint man dagegen bei einem anderen Vorhaben zu ent- wickeln. Trotz klammer Kassen richten die Bundesländer 50 neue Planstellen ein – für Kontrolleure, die sich nach der Verschärfung des EU-Glühlampenverbots zum 1. September auf die Suche nach „Lampensündern“ machen sollen.  

www.preussische-allgemeine.de  

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