FDP-Europaminister fordert von Bundesregierung Klage gegen die EZB. „Wer geeignete Maßnahmen unterlässt, macht sich zum Mittäter eines europarechtswidrigen Handelns“.
Die Richter hatten am Mittwoch geurteilt, dass der ESM nicht zum „Vehikel“ einer verbotenen Staatsfinanzierung durch die Zentralbank werden dürfe. Es hatte dabei auch angedeutet, dass EZB-Staatsanleihekäufe gesetzwidrig sein könnten und eine Prüfung angekündigt. In dem Urteil hieß es: "Ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die EZB, der auf die von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haus! halte der Mitgliedsstaaten zielt, ist als Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt." Das Gericht will sich mit dieser Frage im Hauptsacheverfahren eingehender befassen.
Hahn sagte dazu, das Gericht stelle damit klar, dass der Beschluss der EZB gegen Europarecht verstoße. „Wer dies toleriert, macht sich mitschuldig“, unterstrich der FDP-Politiker. „Ich sehe deshalb keine andere Alternative, als schnellstmöglich eine rechtliche Klärung in Form einer Klage der Bundesregierung gegen die EZB herbei zu führen.“ Wenn die Bundesregierung verhindern wolle, dass das Gericht dem EuGH diesen Vorgang zur Prüfung vorlegen müsse, „sollte sie schleunigst selbst handeln“.
Für den Fall, dass die Bundesregierung nicht den Klageweg beschreitet, schlug Hahn eine Alternative vor. „Wir sehen, wie sich im Fall des Ankaufes von Staatsanleihen durch die EZB eine Allianz der Exekutive zu Lasten des Budgetrechts der Parlamente in Europa! findet. Dies mag ökonomischen Zwängen folgen, hat jedoch mit rechtsstaatlichen Prinzipien nichts mehr zu tun“, sagte er. Es müsse daher den Betroffenen nationalen Parlamenten die Möglichkeit eingeräumt werden, auch im Klagewege europäische Handlungen durch den EuGH überprüfen zu lassen. „Ich plädiere für die Einführung einer Vertragsverteidigungsbeschwerd