Weil die Polizei offenbar nichts besseres zu tun hat und die Staatskassen noch ein wenig Geld brauchen, wurde im klammen NRW ein "Blitz-Marathon" veranstaltet, bei dem zahlreiche Opfer zu beklagen sind: Polizei erwischt 30.000 angebliche Temposünder. - Rat: Sofort Widerspruch einlegen.
Bei vielen Radarkontrollen geht es nicht mit rechten Dingen zu
Diese Studie ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen Bußgeldjäger: Das Sachverständigenbüro VUT hat 1800 Bußgeldakten untersucht, bei denen die vermeintlichen Raser Einspruch erhoben haben. Das Ergebnis: bei über 80 Prozent der Fälle entdeckten die Experten Fehler.
„Würde ein Handwerker mit einer solchen Fehlerquote arbeiten, wäre er wegen der ganzen Reklamationen in drei Tagen pleite“, staunt Hans-Peter Grün, der VUT-Geschäftsführer. Dabei ist die Bandbreite der Fehler erstaunlich. So wurde in einigen Fällen das Tempo ungenau gemessen, Fahrzeuge verwechselt oder die Auswertung durch die Bußgeldstelle war stümperhaft.
Tempomessungen möglicherweise häufig fehlerhaft
Die Überprüfung einer Geschwindigkeitsmessung des Wagens von Ex-Nationaltorwart Oliver Kahn entlarvt die Tempokontrolle auf deutschen Straßen als unzuverlässig. Kahn war 2009 am Chiemsee mit 163 km/h gemessen worden, an der Stelle galt Tempo 80. Wie der SPIEGEL in seiner neuesten Ausgabe berichtet, stellten drei Gutachter danach fest, dass nicht Kahns 650 PS starker Mercedes, sondern ein vorauseilender Licht reflex das Messgerät ausgelöst hatte.
Die tatsächliche Geschwindigkeit konnte deshalb nicht mehr präzise festgestellt werden; das Bußgeldverfahren gegen Kahn wurde deshalb eingestellt. Eine Analyse ergab, dass an diesem Tag rund 40 weitere Autos bei der Messung nicht korrekt erfasst wurden. Gutachter vermuten, dass viele Bußgeldbescheide nicht die korrekte Geschwindigkeit wiedergeben und deshalb ungültig sind. Vor aussetzung für die Fehlmessung ist, dass Sonnenlicht in einem bestimmten Winkel auf das Fahrzeug trifft und von dort zum Messsensor reflektiert wird. Der Hersteller Eso bestreitet jeden Gerätefehler.