Mit einem Bürokratiemonster will die Regierung in die "CO2-Bepreisung" einsteigen. Angeblich werden bis 2023 rund 19 Mrd. Euro Mehreinnahmen erwartet. Geplant sind komplizierte Umverteilungs- Förderungs- und Bestrafungsmaßnahmen.
Die Bundesregierung erwartet aus dem Einstieg in ein CO2-Preissystem bis 2023 Einnahmen von insgesamt 18,8 Milliarden Euro. Es können aber auch mehr sein.
Das geht aus einer Vorlage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für die Kabinettssitzung an diesem Mittwoch hervor, bei der die finanziellen Auswirkungen des Klimapakets auf den Haushalt 2020 und die Folgejahre beschlossen werden sollen.
Die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten in ihren Dienstagausgaben über das 126-seitige Schreiben. Scholz betont darin, dass die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für Verkehr und Wärme nicht im Haushalt landen sollen.
"Alle Einnahmen aus der CO2-Bepreisung kommen den oben genannten Klimaschutzfördermaßnahmen zu Gute oder werden als Entlastung den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben."
So betragen zum Beispiel die geplanten Entlastungen der Verbraucher durch einen höheren Steuerbonus bei der Pendlerpauschale, niedrigere Strompreise durch eine Absenkung der Ökostromumlage und höheren Wohngeldzuschüssen demnach bis 2023 rund 5,4 Milliarden Euro. Das restliche Geld wird in Förder- und Anreizprogramme fließen, damit Deutschland seinen Kohlendioxid-Ausstoß reduzieren und bis 2030 seine EU-Verpflichtungen einhalten kann.
Scholz hebt hervor, dass das Klimapaket ohne neue Schulden umgesetzt werden soll. "Die im Grundgesetzt verankerte Schuldenregel wird weiterhin eingehalten." Durch die klimapolitischen Maßnahmen im Umfang von 54,4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2023 setze "die Bundesregierung einen starken Impuls für die Konjunktur und unterstützt die deutsche Industrie beim notwendigen Strukturwandel."
Für das Klimaschutzpaket legt Scholz einen sogenannten Ergänzungshaushalt für das kommende Jahr vor. Dies ist notwendig, weil der Energie- und Klimafonds für die künftigen Aufgaben massiv aufgestockt werden muss. So sieht der Ergänzungshaushalt im Energie- und Klimafonds (EKF) Ausgaben von rund 38,9 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2023 vor.
Hinzu kommen neue klimafördernde Maßnahmen, steuerliche Fördermaßnahmen sowie Entlastungsmaßnahmen im Umfang von insgesamt rund 15,5 Milliarden Euro bis 2023.