Das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt (LKA) prüft derzeit, ob kriminelle arabische Großfamilien staatliche Soforthilfegelder im Rahmen der Corona-Pandemie abgegriffen haben.
"Wir haben in vereinzelten Fällen Hinweise darauf bekommen, dass Clanmitglieder finanzielle Corona-Soforthilfen der Bundesregierung erhalten haben. Dem gehen wir gerade nach", sagte der leitende LKA-Kriminaldirektor Thomas Jungbluth der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag).
Jungbluth betonte aber, dass man dabei im Fokus haben müsste, dass ein Shishabar-Betreiber auch als Clanmitglied unter Umständen berechtigten Anspruch auf Zahlung von Corona-Soforthilfe habe - etwa weil sein Betrieb schließen musste.
"Ein Clanangehöriger bleibt grundsätzlich anspruchsberechtigt. Seine Zugehörigkeit zu einem Familienclan lässt diese Anspruchsberechtigung nicht erlöschen. Wir sind mit Steuerfahndungsbehörden im Gespräch", sagte Jungbluth.
Soforthilfe-Gelder stehen wegen der Corona-Pandemie in NRW nur Solo-Selbstständigen (9000 Euro) beziehungsweise Betrieben mit bis zu zehn Mitarbeitern (15.000 Euro) zu, deren Umsätze durch die Corona-Pandemie massiv eingebrochen sind.