Die Bundesregierung rechnet damit, dass bundesweit binnen fünf Jahren in jedem Landkreis der Republik Gebiete ausgewiesen werden, in denen Autos mit autonomen Fahrfunktionen fahren dürfen. Das geht aus einem Gesetzentwurf zum autonomen Fahren hervor, über den das "Handelsblatt" (Freitagausgabe) berichtet.
"In den kommenden fünf Jahren wird ein festgelegter Betriebsbereich pro Landkreis/Kreisfreie Stadt entstehen", heißt es in dem Entwurf.
Dies entspreche 400 Betriebsbereichen. "Gemäß Expertenschätzungen ist zunächst davon auszugehen, dass auf öffentlichen Straßen insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs eine Nachfrage entstehen wird", heißt es in der Gesetzesbegründung. Diese würden "mindestens vier Fahrzeuge" betreiben, "um einen Service sinnvoll betreiben zu können".
Es sei davon auszugehen, dass diese Zahl mittelfristig steigen werde. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der Zeitung: "Genau über diesen Ansatz wollen wir Innovationsstandort Nummer Eins werden. Unser Gesetzesvorhaben bringt die deutsche Automobilwirtschaft an die Weltspitze des Autonomen Fahrens."
Während künftig das Kraftfahrt-Bundesamt die Fahrzeuge genehmigen soll, werden die Länder nach den Gesetzesplänen klar definierte Einsatzgebiete freigeben. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Bundestag beraten werden. Deutschland wäre der erste Staat mit einem derartigen Regelwerk. "Die Entwicklungsdynamik des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens ist ungebrochen hoch", heißt es darin.
"Um dessen Potenziale heben zu können und die Teilhabe der Gesellschaft daran zu ermöglichen, bedarf es der Umsetzung weiterer Schritte zur Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb." International gibt es bisher keine Regeln, die den Einsatz autonomer Fahrfunktionen erlauben.
Allein auf Autobahnen dürfen Stauassistenten bis zu einer Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometer zum Einsatz kommen. Die deutschen Autobauer fordern indes bereits Geschwindigkeiten bis zu 120 km/h und wollen auch etwa Parkhaus-Assistenten einsetzen, mit dem das Auto eigenständig einen Parkplatz sucht.
Wie hoch der Regelungsbedarf für das autonome Fahren ist, zeigt das deutsche Vorhaben: "Neben den technischen Anforderungen sollen auf Grundlage dieses Gesetzes auch Verfahrensregelungen über die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion, über die Genehmigung von festgelegten Betriebsbereichen, die Zulassung zum Straßenverkehr sowie Anforderungen und Sorgfaltsvorschriften für die am Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion beteiligten Personen durch Verordnung erlassen werden. Ferner wird das spätere Aktivieren verbauter inaktiver Funktionen geregelt", heißt es in der Verordnung zum Gesetz.
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