Wer haftet für die Schäden durch AstraZeneca? Warum gab es eine EU-Zulassung? Wieso machen Lauterbach, Söder Propaganda füe den umstrittenen Impfstoff, der nun gestoppt wurde?
EU stellte Astrazeneca weitgehend von Haftung frei
Niko Härting: In den Klauseln 14 und 15 geht es ausschließlich um die Haftung von Astrazeneca. Die Klausel 15 betrifft den Fall, dass der EU oder den EU-Mitgliedsstaaten ein Schaden entsteht. In 15.1 des Vertrages heißt es, der Pharmakonzern haftet für keine Schäden, die sich aus Sicherheits- und Wirksamkeitsmängeln des Impfstoffs ergeben. Immer unter der Voraussetzung, dass sich der Hersteller an die Zulassungsvoraussetzungen der EU hält. Die geschwärzten Stellen könnten natürlich Ausnahmen enthalten.
Allerdings halte ich es für unwahrscheinlich, dass etwas geschwärzt ist, das Astrazeneca in die Haftung bringt. Was dann noch an Haftung für den Hersteller übrig bleibt, wird in 15.2 auch noch betragsmäßig begrenzt. Das heißt, wenn er sich an die Zulassungsbedingungen hält, haftet der Konzern gar nicht. Missachtet er die Voraussetzungen, muss er auch nicht in vollem Umfang haften. Viel wahrscheinlicher ist es ja aber, dass den Menschen, die geimpft werden, ein Schaden entsteht.
Der sogenannte Impfschaden?
Genau. Darum geht es in Klausel 14 des Vertrages. Wenn also jemand einen Impfschaden erleidet und an Astrazeneca oder irgendjemanden, der mit dem Konzern in einer Geschäftsbeziehung steht, herantritt, kann der Hersteller vom jeweiligen Mitgliedsstaat verlangen, dass dieser vollumfänglich für ihn eintritt, also die Schadensersatzansprüche übernimmt. Das ist weitestgehend ein Haftungsausschluss.
Michael Mross kommentiert: