Die Volkswagen AG will im Dieselskandal Schadensersatz von Ex-Konzernchef Martin Winterkorn und Ex-Audi-Chef Rupert Stadler.
Das habe der Aufsichtsrat beschlossen, teilte VW am Freitag mit. Dabei gehe es um die Verletzung "aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen".
Pflichtverletzungen anderer Vorstandsmitglieder seien nicht festgestellt worden. Zuvor hatte eine Rechtsanwaltskanzlei die Haftungsansprüche geprüft, und dafür unter anderem 1.550 Interviews und Vernehmungen geführt, sowie staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, Berichte des US-Monitors sowie behördliche und gerichtliche Verfahren weltweit ausgewertet.
Die jetzt abgeschlossene Untersuchung sei "die mit Abstand umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte", teilte VW mit. Als Ergebnis dieser Untersuchung stehe nach Überzeugung des Aufsichtsrats fest, dass Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG verletzt habe, indem er es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterließ, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0 I TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären.
Außerdem habe Winterkorn es unterlassen, dafür zu sorgen, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Stadler habe nach Überzeugung des Aufsichtsrats seine Sorgfaltspflichten verletzt, indem er es in der Zeit ab dem 21. September 2016 unterließ, dafür zu sorgen, dass von Audi entwickelte 3,0 I und 4,2 I V-TDI-Dieselmotoren, die in EU-Fahrzeugen von Volkswagen, Audi und Porsche verbaut waren, im Hinblick auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht werden.
Foto: Volkswagen-Werk, über dts Nachrichtenagentur