Kreditgebühren: Bankkunden verschenken Milliarden. Insgesamt sollen die Banken zwischen 2005 und 2013 Gebühren in Höhe von 13 Milliarden Euro unrechtmäßig erhoben haben. Davon verjähren zum Jahresende 2014 fast 10 Milliarden Euro.
Von Roland Klaus
Sehr interessante Zahlen meldet das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe zum Thema Bearbeitungsgebühren bei privaten Krediten. Insgesamt sollen die Banken zwischen 2005 und 2013 Gebühren in Höhe von 13 Milliarden Euro unrechtmäßig erhoben haben. Davon verjähren zum Jahresende 2014 fast 10 Milliarden Euro. Kein Wunder also, dass einige Banken derzeit alles versuchen, um sich über diese Frist zu retten und die Gebühren nicht zurückzahlen zu müssen. Die Palette der Banken reicht dabei von ignorieren, über vertrösten bis hin zu täuschen.
- Ignorieren: Die Deutsche Bank und auch ihre Tochter Postbank reagieren in den meisten Fällen gar nicht auf die Anschreiben der Kunden. Das weiß ich aus zahlreichen Zuschriften von Nutzern der IG Widerruf (www.widerruf.info). Ich weiß es aber auch, weil ich selbst mit einem Baufinanzierungsvertrag aus 2005 bei der Deutschen Bank betroffen bin. Damals habe ich ein Prozent Bearbeitungsgebühren gezahlt. Nach Bekanntwerden des BGH-Urteils habe ich die Bank angeschrieben und um Rückzahlung gebeten, die gesetzte Frist endete am 23. November. Am 25. November habe ich die Sache unserem Partneranwalt übergeben. Bisher gibt es keine Rückmeldung der Bank. Nun folgt der Mahnbescheid.
- Vertrösten: Verschiedene Banken antworten den Kunden wachsweich und ausweichend. Man werde die Sache überprüfen und sich zu gegebener Zeit melden und verweist meistens noch auf die hohen Bearbeitungsaufwand. Lassen Sie sich von diesen Schreiben nicht vertrösten. Solange die Bank nicht ausdrücklich auf die sogenannte „Einrede der Verjährung“ verzichtet, riskieren Sie, Ihre Forderungen zum Jahresende zu verlieren. Hier heißt es: Ab zum Anwalt oder zum Ombudsmann. Beide können die Verjährung zunächst einmal stoppen. Der Anwalt hat den Vorteil, dass er mit einem Mahnbescheid oder einer Klage über das schärfere Schwert verfügt. Der Ombudsmann ist kostenlos, aber letztlich ist sein Spruch für die Banken unverbindlich.
- Täuschen: Besonders dreist sind die Fälle, in denen die Banken die Forderungen als unbegründet ablehnen und eine Rückzahlung schlichtweg ablehnen. Das ist meistens in Zusammenhang mit Baufinanzierungen der Fall. Einige Banken behaupten, diese fallen nicht unter das BGH-Urteil. Dies ist schlichtweg Unsinn! Wenn Sie nicht gerade Bauträger sind oder gewerblich mit Immobilien handeln, dann haben Sie auch hier einen Anspruch auf Rückzahlung. Lassen Sie sich von den Banken hier nicht hinters Licht führen. Auch hier sollte ihr Weg zum Anwalt oder zum Ombudsmann führen.
Sonderfälle sind Darlehen, die Sie bei einer Bausparkasse aufgenommen haben sowie Förderdarlehen, z.B. von der KfW. Diese sind tatsächlich nicht vom BGH-Urteil gedeckt. Aber hier sind in Zukunft höchstrichterliche Urteile zu erwarten. Ein weiterer Sonderfall sind die sogenannten Individualkredite der Targobank, die seit Juli 2013 auf dem Markt sind. Hier gibt es Gerichtsurteile aus der ersten Instanz, die besagen, dass diese Gebühren rechtmäßig sind, weil dahinter weitergehende Leistungen der Bank stecken.
In den allermeisten Fällen aber gilt: Sie haben den Anspruch auf die Rückzahlung ihrer Bearbeitungsgebühren, wenn diese 2005 oder später angefallen sind. Werden Sie noch in diesem Jahr aktiv, um eine Verjährung zu vermeiden! Die Partneranwälte der IG Widerruf (www.widerruf.info/bearbeitungsgebuehr helfen Ihnen gerne, wenn die gezahlten Bearbeitungsgebühren inkl. Zinsen höher als 1500 Euro sind. Diese Grenze mussten wir leider aufgrund der zahlreichen Nachfragen ziehen. Sind Ihre gezahlten Bearbeitungsgebühren geringer, so wenden Sie sich bitte an einen Anwalt in Ihrer Nähe oder an den zuständigen Ombudsmann.