Sind Schließfächer im Zeitalter der Digitalisierung nur noch ein Relikt aus der Vergangenheit? Ganz und gar nicht.
Denn hier lassen sich klassische Wertgegenstände wie Gold, Silber und Schmuck, aber auch auf Datenträgern gespeicherte Kryptowährungen oder sensible Daten sicher lagern. Ein ähnlich hohes Sicherheitsniveau wäre bei der Aufbewahrung daheim nur durch sehr hohe Kosten für ein modernes Sicherheitssystem zu erreichen. Doch wo sollten Anleger ein Schließfach mieten? Hier bieten sich vor allem folgende vier Optionen an, die wir in diesem Artikel näher analysieren möchten:
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Schließfach bei einer heimischen Bank
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Schließfach bei einer Schweizer Bank
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Schließfach bei einem Edelmetallhandelsunternehmen
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Schließfach bei einem privaten Lageranbieter in der Schweiz
Schließfach bei einer heimischen Bank
Für ein Schließfach bei einer heimischen Bank spricht für Anleger in erster Linie die Bequemlichkeit. Die räumliche Nähe zum gewählten Kreditinstitut ermöglicht es nämlich hier, den Schließfachinhalt ohne lange Anfahrt zu inspizieren. Auf der Strecke bleibt dabei aber die Anonymität. Hierfür ist neben anderen Regelungen vor allem die 5. EU-Geldwäscherichtlinie verantwortlich. Diese soll neben Geldwäsche auch die Terrorismusfinanzierung verhindern. Das ist sicherlich ein erstrebenswertes Ziel, zerstört aber eben auch die Anonymität von Millionen ehrlicher Schließfachkunden. Die Regelung betrifft nicht nur alle Staaten der Europäischen Union, sondern auch Länder, die zum Europäischen Wirtschaftsraum zählen – wie beispielsweise Liechtenstein. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist also auch ihre heimische Bank davon betroffen. Wenn Sie also auf einen effektiven Schutz Ihrer persönlichen Daten und ein Mindestmaß an Anonymität Wert legen, dürfte ein Schließfach bei Ihrer heimischen Bank, nicht unbedingt die beste Wahl sein.
Schließfach bei einer Schweizer Bank
Angesichts der berühmten Schweizer Diskretion sollte Ihre Privatsphäre bei einem Schließfach in der Schweiz, das eine dort ansässige Bank verwaltet, doch gegeben sein, oder? Leider ist das nicht (mehr) der Fall. Zwar gehört die Alpenrepublik weder der Europäischen Union noch dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Dadurch ist sie auch nicht an Regelungen wie die 5. EU-Geldwäscherichtlinie gebunden. Allerdings ist für ein Schließfach bei Banken in der Regel auch eine Kontoeröffnung verpflichtend. Dadurch erhält das Kreditinstitut zwangsläufig auch Ihre Kundendaten. Im Rahmen des derzeitigen Kontenabrufverfahrens besteht aber eine Informationspflicht der Bank über das Bestehen von Schließfächern gegenüber Behörden. Das hat zur Folge, dass die Anonymität von Kunden auch bei einem Bankschließfach in der Schweiz nicht mehr gegeben ist und sogar eine Art inoffizielles Schließfachregister entstehen kann. Dazu kommt als weiterer Nachteil noch die Tatsache, dass ausländische Kunden für Schließfächer bei vielen Schweizer Banken hohe Gebühren entrichten und oft beträchtliche Beträge – teilweise sogar im sechsstelligen Bereich - auf einem Konto oder Depot bei der Bank hinterlegen müssen.
Schließfach bei einem Edelmetallhandelsunternehmen
Aber auch ein Schließfach ohne Bank ist möglich. Seit Jahren bieten diese etwa einige Edelmetallhandelsunternehmen an. Wie sieht es denn hier mit der Privatsphäre von Kunden aus? Leider nicht zwangsläufig besser. Das liegt daran, dass viele dieser Unternehmen für Ihre Kunden auch als Finanzintermediäre tätig sind. Falls das aber der Fall ist, sind sie per Gesetz in einem ähnlichen Umfang wie Banken gegenüber Behörden auskunftspflichtig. Dazu kommen noch weitere Nachteile. So verlangen zahlreiche Händler, dass Schließfachkunden bei Ihnen – einmalig oder sogar regelmäßig – eine bestimmte Menge an Edelmetallen handeln müssen. Wer diese jedoch nur sicher lagern möchte, ist hier dementsprechend nicht optimal aufgehoben. Zudem dürfen in den Schließfächern oft nur Edelmetalle gelagert werden – und damit nicht auch Dokumente, Kryptowährungen, Wertpapiere & Co.
Schließfach bei einem privaten Lageranbieter in der Schweiz
Ein Schließfach in der Schweiz lässt sich aber auch unabhängig von Banken oder Edelmetallhändlern mieten. Möglich ist das bei darauf spezialisierten privaten Lageranbietern. Hier profitieren Kunden von einem besonders hohen Maß an Privatsphäre. Denn über die berühmte Schweizer Diskretion in Finanzangelegenheiten hinaus gibt es hier keine Meldepflichten des Unternehmens gegenüber Finanzbehörden. Das liegt daran, dass Sie bei diesem Schließfach ohne Bank kein Konto eröffnen müssen. Zudem sind reine Lagerbetreiber generell nicht als Finanzintermediäre für Kunden tätig. Deshalb besteht im Gegensatz zu Fächern bei Banken und Edelmetallhändlern auch keine gesetzliche Auskunftspflicht. Seriöse Lageranbieter offerieren dabei einen Schutz, der dank moderner Hochsicherheitslager mindestens so hoch wie der bei führenden Banken ist. Zudem besteht die Möglichkeit, den Schließfachinhalt zusätzlich zu versichern. Hier lassen sich in der Regel nicht nur Diebstahl und Betrug, sondern auch Elementarschäden absichern. Teilweise ist ein Versicherungsschutz sogar bereits im Schließfachpreis inkludiert.
Fazit: Wenn ein Schließfach, dann bei einem privaten schweizerischen Lageranbieter
Gold, Silber, Wertpapiere, Schmuck, Krypto-Assets oder sensible Dokumente: Auch im digitalen Zeitalter sind Schließfächer für viele Dinge hilfreich. Wer auf seine Privatsphäre Wert legt und die persönlichen Daten nicht teilen möchte, sollte sich für ein Schließfach ohne Bank entscheiden. Auch Schließfächer bei Edelmetallhändlern haben diverse Nachteile. Die beste Lösung für Personen, denen ihre Anonymität und die Sicherheit des Schließfachinhalts gleichermaßen wichtig sind, besteht deshalb darin, ein Schließfach in der Schweiz bei einem vertrauenswürdigen privaten Lageranbieter zu eröffnen.