Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, Beweislastumkehr, "Strafrechtliche Vermögensabschöpfung", Digitaler Euro, Überwachung. - Die Entlastung des Steuerzahlers steht nicht im Mittelpunkt. Die Skandal-Analyse des Koalitionsvertrages.
Von Meinrad Müller
Was der neue Koalitionsvertrag in bürokratischer Sprache verklausuliert, bedeutet in der Praxis einen drastischen Umbau des Verhältnisses zwischen Staat und Bürger. In Zeile 2876 findet sich der zentrale Satz: „Regeln, dass beim Einziehen von Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt.“ Das bedeutet im Klartext: Wer Eigentum besitzt – Bargeld, Gold, Kunst oder Fahrzeuge –, muss künftig selbst beweisen, dass es aus legaler Quelle stammt. Gelingt dieser Nachweis nicht, kann der Staat es einziehen – ohne Anklage, ohne Urteil, allein auf Grundlage eines Verdachts. Der Bürger wird somit nicht mehr geschützt, sondern unter Vorbehalt gestellt. Die Unschuldsvermutung, ein Grundpfeiler des Rechtsstaats, wird ins Gegenteil verkehrt.
Neue Beschlagnahmebehörde geplant
Besonders alarmierend ist Zeile 1553. Dort wird ein „administratives, verfassungskonformes Vermögensermittlungsverfahren“ angekündigt. Was trocken klingt, ist nichts anderes als die Einführung einer neuen Behörde mit Zugriffsvollmacht. Diese Stelle soll Vermögenswerte sicherstellen können, sobald Zweifel an deren Herkunft bestehen – nicht Beweise, nicht Urteile, sondern bloßer behördlicher Zweifel genügt. Das ist ein System zur Beschlagnahme ohne Gerichtsbeschluss. Wer ein paar Goldmünzen besitzt, Bargeld aus vergangenen Jahren aufbewahrt oder ein Familienerbstück in der Garage stehen hat, ist künftig gut beraten, für jede Mark und jedes Gramm eine lückenlose Dokumentation bereitzuhalten. Wer das nicht kann, läuft Gefahr, mit Enteignung konfrontiert zu werden.
Der Überwachungseuro klopft an
Parallel zur steuerlichen Verschärfung wird in Zeile 1576 der Einstieg in den digitalen Euro vorbereitet. Dort heißt es wörtlich: „Das Bargeld als gängige Zahlungsform erhalten wir.“ Gleichzeitig wird gefordert, dass „mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten“ werden soll. Diese Formulierung wirkt harmlos, ist aber brisant: Sie bedeutet nichts anderes als den Aufbau einer Zahlungsinfrastruktur, in der jeder Bezahlvorgang digital gespeichert, steuerbar – und im Zweifel abschaltbar – wird. Der digitale Euro ist kein Komfortprodukt. Er ist das technische Fundament für die lückenlose Kontrolle über das Kaufverhalten von Bürgern. Wer Bargeld nutzt, wird künftig nicht mehr als frei, sondern als auffällig gelten.
Steuerermäßigung? Ein Taschenspielertrick
Auch bei den versprochenen Entlastungen zeigt sich: Die politische Rhetorik weicht der Realität. Der Solidaritätszuschlag bleibt dauerhaft bestehen. Der Gewerbesteuerhebesatz steigt auf mindestens 280 Prozent. Die vielbeworbene Steuerfreiheit für Überstunden gilt nicht für die Arbeitszeit selbst, sondern lediglich für Zuschläge – und auch nur für Vollzeitkräfte. Die angekündigte Körperschaftsteuerreform? Ein Prozentpunkt, irgendwann ab 2028. Wer so plant, denkt nicht an Wirtschaftswachstum, sondern an Beruhigungspillen für die Nachrichtenlage.
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