Das ginfg aber schnell: Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag hat Hamburg noch am selben Tag angekündigt, bereits vom Senat beschlossene Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge jetzt kurzfristig umzusetzen.
So werde es "Durchfahrtsbeschränkungen" für ältere Diesel-Fahrzeuge in Kürze an zwei Straßenabschnitten geben, wo die Werte für Stickstoffdioxid über dem EU-Grenzwert liegen. Betroffen sind Abschnitte der Max-Brauer-Allee für Pkw und Lkw älter als Abgasnorm Euro 6 bzw. VI und Abschnitte der Stresemannstraße für Diesel-Lkw (älter als Euro VI).
Anlieger sind von der Beschränkung ausgenommen. Hierzu gehören zum Beispiel Anwohner und deren Besucher, Krankenwagen, Müllautos oder Lieferverkehre. Die erforderlichen Planungen und Vorbereitungen für die Beschilderung und die Ausweichstrecken seien bereits abgeschlossen. Die Durchfahrtsbeschränkungen würden damit voraussichtlich Ende April 2018 wirksam, hieß es. Die Maßnahmen waren bereits mit dem Luftreinhalteplan im Juni 2017 beschlossen worden.
Foto: Heinrich-Hertz-Turm in Hamburg, über dts Nachrichtenagentur