Die SEC hat gestern den erneuten Versuch der Winklevoss-Brüder, einen Bitcoin-ETF zuzulassen, abgelehnt. Kurz nach dieser Entscheidung fiel der Kurs um gut 400 USD von knapp 8.300 auf 7.900 USD. Auch Ethereum, IOTA, Altcoins schwächer.
Die Sorge im Markt ist nun berechtigt, dass auch die Zulassungsentscheidung über den Bitcoin-ETF von VanEck, welche derzeit von der SEC geprüft - und über dessen Status bis zum 16. August entschieden wird - negativ ausfallen könnte. Der zuletzt deutlich gestiegene Optimismus hat damit einen erheblichen Dämpfer erlitten.
Auch wenn das kurzfristige Spekulieren auf die ETF-Zulassung durch einen großen ETF-Player wie VanEck natürlich lukrativ erscheint, so sollte man die Risiken durch eine Nicht-Zulassung nicht aus den Augen verlieren. Dies zeigt die gestrige Kursreaktion auf den vom potenziellen Marktvolumen eher unbedeutenden ETF der Facebook-Mitgründer, welche zu den größten Bitcoin-Haltern der Welt zählen. Böse Zungen behaupten schon länger, dass die Winklevoss-Zwillinge, die auch die Gründer der Kryptobörse Gemini sind, nur deshalb einen eigenen ETF anstreben, um dann mit den eingeworbenen Publikumsgeldern ihre eigenen Bestände, welche einen Großteil ihres Vermögens ausmachen, reduzieren zu können.
Die Ablehnung des Winklevoss-ETF wurde mit Sicherheitsrisiken für die Anleger begründet. Ob und inwiefern sich der zur Prüfung eingereichte VanEck SolidX Bitcoin ETF von diesem unterscheidet, bleibt das große Geheimnis bis zum 16. August.
In dieser Woche hat mit Bitwise ein weiterer Vermögensverwalter Antrag auf Zulassung eines Crypto-ETFs gestellt, welcher einen Korb aus diversen Kryptos nachbilden soll.
Fazit: Immer mehr „altes Geld“ von der Wall Street will in den Kryptosektor und diesen mit traditionellen Methoden (wie ETFs) „übernehmen“. Die Entwicklung bleibt dynamisch, aber unsicher prognostizierbar. Wir sind uns aber relativ sicher, dass ein ETF irgendwann die Zulassung erhalten wird, wenn die Sicherheitsrisiken, die eindeutig in der „Lagerung“ der Kryptos angesiedelt ist (wie stellt der ETF-Anbieter zum Beispiel sicher, dass keine Bitcoins aus der Wallet entwendet werden können?), zur Zufriedenheit der SEC gelöst sind.