Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert nach der ausgesetzten Verschärfung des Bußgeldkataloges ein besseres und ausgewogeneres Regelwerk mit milderen Strafen. "Möglich wäre beispielsweise, die Bußgelder zwar deutlich zu erhöhen, aber Fahrverbote weiterhin erst bei deutlicheren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu verhängen", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handle, "könnte auch über ein Fahrverbot auf Bewährung nachgedacht werden".
Dass die Novelle der Straßenverkehrsordnung wegen eines Formfehlers außer Kraft gesetzt worden sei, sei eine "Chance", so Landsberg. Die ausgesetzten Regeln hätten etwa in Köln in den ersten vier Wochen die Zahl der ausgesprochenen Fahrverbote mehr als verzehnfacht. "Daher sollte bei der Diskussion um die nun fällige Neuregelung auch erörtert werden, ob dies dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht." Man könne durchaus hinterfragen, "ob es wirklich verhältnismäßig ist, wenn jemand, der vielleicht viele Jahre `punktefrei` gefahren ist, einmalig einen solchen Verstoß begeht, schon mit einem Fahrverbot belegt werden sollte". Die Kommunen erwarteten, "dass die nun notwendig gewordene Neuregelung dazu genutzt wird, die bislang gemachten Erfahrungen zu berücksichtigen und eine gleichzeitig wirksame und ausgewogene Regelung zu finden", so der DStGB-Hauptgeschäftsführer.
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