Das Bundesverfasssungsgericht hat das Verbot einer "Querdenken"-Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen bestätigt. Bei Durchführung der beantragten Versammlung mit einer Teilnehmerzahl von ca. 20.000 Personen würden "die gebotenen Mindestabstände nicht eingehalten werden können", teilte das Gericht am Samstag unter anderem zur Begründung mit. "Dass die hierauf bezogenen Risikoeinschätzungen und tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts offensichtlich fehlsam wären, ergibt sich weder aus den Darlegungen des Antragstellers noch ist dies nach dem derzeitigen Verfahrensstand sonst erkennbar."
Bei Gegenüberstellung der jeweiligen Folgen müsse das Interesse des Antragstellers an einer Durchführung der geplanten Versammlung mit ca. 20.000 Teilnehmern zurücktreten. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot werde deshalb abgelehnt.
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