Seit seiner Gründung firmiert ein Berliner Unternehmen unter „e*Message Wireless Information Services Deutschland GmbH“. Und so war es für die Verantwortlichen klar, dass Apple keinesfalls eine Nachrichten-App vertreiben darf, in der eine Funktion mit der Bezeichnung „iMessage“ verwendet wird. Zu ähnlich fand man in Berlin. Die Richter am Landgericht Braunschweig sehen die Sache allerdings ein wenig anders.
Kläger sieht seine Rechte verletzt
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Ein Beitrag von Achim Graf.