Mitte November hatte das Landgericht Augsburg entschieden, dass der Autobauer VW die Kaufsumme für einen Golf 1.6 TDI von 29.908 Euro inklusive Zinsen erstatten müsse. Hierfür müsse der Käufer lediglich sein im Jahr 2012 erworbenes Diesel-Fahrzeug zurückgeben.
Der Kläger habe „auch keine Nutzungsentschädigung zu leisten, denn die Typgenehmigungen für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge seien kraft Gesetzes erloschen“, hieß es in dem ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Marco Schnepf.