Michael Jaffé, Insolvenzverwalter des untergangenen Zahlungsdienstleisters Wirecard, prüft intensiv Schadensersatzansprüche gegen EY. Dafür hat er ein Team um Wirtschaftsprüfer Martin Jonas von der Firma Warth & Klein Grant Thornton beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.
Jonas soll insbesondere klären, ob EY bei den Prüfungen der Wirecard-Bilanzen vorsätzlich Fehler gemacht hat. Bei direkten oder indirektem Vorsatz würde EY unbegrenzt haften. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung laut Gesetz auf vier Millionen Euro limitiert.
Einiges deutet darauf hin, dass EY bei den Bilanzprüfungen schwere Fehler gemacht hat. Ein Bericht des Sonderprüfers Martin Wambach von der Prüfungs- und Beratungsfirma Rödl & Partner im Auftrag des Untersuchungsausschusses fällt verheerend aus. Laut Bericht fand EY schon 2015 „wesentliche Defizite in der Buchhaltung“, die als Betrugs-Indikatoren einzuschätzen gewesen seien und von einem Abschlussprüfer als solche gewürdigt werden hätten können. Die Wirtschaftsprüfer, die bei Wirecard seit 2009 die Bilanzen prüften, hätten zahlreiche Warnsignale übersehen. Wenn sie Auffälligkeiten entdeckt hätten, seien sie diesen oft nicht nachgegangen.
Das Handelsblatt hat den geheim gehaltenen Bericht von Martin Wambach kürzlich veröffentlicht. Sollte sein Kollege Martin Jonas zu ähnlichen Ergebnissen kommen, dürfte eine Klage des Insolvenzverwalters sehr wahrscheinlich sein.
Ein EY-Sprecher bat auf Nachfrage um „Verständnis, dass wir uns zu einzelnen oder potenziellen Klagen grundsätzlich nicht äußern können. Wir betonen jedoch, dass unsere Prüfer ihre Prüfungshandlungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt haben.“