Wohl erstmals verklagt ein ehemaliger Wirecard-Aktionär seine Hausbank auf Schadensersatz.
Betriebswirt M. (der der Redaktion bekannte Kläger möchte anonym bleiben) wirft der Commerzbank vor, ihn und andere Wirecard-Aktionäre nicht darüber informiert zu haben, dass das Geldhaus selbst frühzeitig erhebliche Zweifel an der Seriosität ihres Kreditnehmers Wirecard gehabt hatte.
Tatsächlich hatte die Commerzbank, bei der M. jahrelang sein Wertpapierdepot führte, Wirecard bereits 2018 wegen möglicher Geldwäsche verschärft unter die Lupe genommen. Anfang 2019 reichte sie bei der Anti-Geldwäsche-Behörde Financial Intelligence Unit (FIU) sogar eine umfangreiche Verdachtsmeldung ein; kurz darauf beschloss der Vorstand, Wirecards Konten zu schließen und den Zahlungsverkehr zu stoppen, um Geldwäsche-Risiken für die Commerzbank auszuschließen. Dennoch empfahl eine Commerzbank-Analystin noch fast bis zur Wirecard-Pleite im Frühjahr 2020 die Aktien des Unternehmens.
Kläger M., der noch kurz zuvor für fast 30.000 Euro Wirecard-Aktien gekauft hatte, argumentiert, dass die Commerzbank die Pflicht gehabt hätte, ihre Kunden vor Wirecard zu warnen. Die Commerzbank selbst will sich nicht äußern. Die Klage um insgesamt 60.000 Euro Schadensersatz ist vor dem Landgericht Koblenz anhängig.