St. Gallen (awp/sda) - Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) darf Frankreich allein gestützt auf eine Liste mit mehreren tausend Kontonummern keine Amtshilfe leisten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Es kommt in einem am Dienstag publizierten Urteil zum Schluss, die französischen Steuerbehörden hätten nicht dargelegt, warum davon auszugehen sei, dass die betroffenen Steuerpflichtigen ihren fiskalischen Pflichten nicht nachgekommen seien. Allein ein Konto in der ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von awp Finanznachrichten