Steinhoff International Holdings (kurz „Steinhoff“) hatte zuletzt mitgeteilt, dass es in Bezug auf den Abschluss der sogenannten „lock-up-agreements“ mit wichtigen Gläubigern zu einer Verzögerung kommt. Man habe die Gläubiger um eine Verlängerung dieser Frist bis zum 20. November 2018 gebeten, hieß es. Ursprünglich würde die Frist am 20. Oktober ablaufen. Nun, es ist eher wahrscheinlich, dass die Gläubiger der Fristverlängerung zustimmen ... Jetzt HIER klicken und mehr lesen!
Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.