EZB-Notenbanker warnt vor Festlegung von OMT-Grenzen Mersch: „Um die Märkte zu überzeugen, bedarf es dieser ,kontrollierten Unsicherheit’“.
In der Debatte um Höchstgrenzen potenzieller Staatsanleihekäufe durch die Europäische Zentralbank (EZB) hat Direktoriumsmitglied Yves Mersch davor gewarnt, dass vorab formulierte feste Grenzen die Beruhigung an den Finanzmärkten gefährden würden. „Um die Märkte zu überzeugen, bedarf es dieser ,kontrollierten Unsicherheit’“, sagte Mersch der Börsen-Zeitung (Mittwochausgabe). Ansonsten bestehe die Gefahr, dass das „Schwert an Schärfe“ einbüße, so Mersch mit Blick auf das umstrittene OMT-Programm („Outright Monetary Transactions“) - also die Ankündigung, im Notfall Staatsanleihen reformwilliger Euro-Länder zu kaufen, um sie vor den Märkten zu schützen.
Der Notenbanker machte klar: „Formell hat das OMT keine Grenze. Diese darf es auch im Vorhinein nicht haben, da ansonsten die Märkte den Respekt vor der unbegrenzten Feuerkraft der Notenbank verlieren.“ Zugleich gebe es aber de facto eine Art natürlicher Beschränkung. „Da das Programm aber an harte Bedingungen geknüpft ist, gibt es logische Volumenbegrenzungen“, sagte Mersch. Darüber könne und werde die EZB aber keine Angaben machen. „Wenn man diese im Vorhinein quantifiziert und kommuniziert, büßt das Schwert an Schärfe ein“, so der Notenbanker.
Mersch verteidigte das OMT-Programm: „Ökonomisch hat sich das OMT-Programm bislang als ausgesprochen effektiv – das Wechselkursrisiko bei Euro-Staatsanleihen hat sich verflüchtigt – und effizient – es wurde noch kein einziger Cent ausgegeben – erwiesen“, sagte der Notenbanker. Mit Blick auf die laufenden Verhandlungen vor dem Bundesverfassungsgericht um die Euro-Rettungspolitik und den EZB-Kurs zeigte er sich zuversichtlich. „Ohne dem unabhängigen Urteil der Verfassungsrichter vorweggreifen zu wollen, bin ich nach dem Auftakt der Verhandlungen in Karlsruhe weiter überzeugt, dass die Trennung zwischen dem notwendigen Ermessensspielraum bei Entscheidungen einer europäischen Institution und nationalem Verfassungsrecht gewahrt bleibt“, sagte Mersch.