Wieder ein deutsches Traditionsunternehmen am Ende: Loewe stellt einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung für die Loewe AG und ihre Tochtergesellschaft Loewe Opta GmbH. "Schutzschirmverfahren" ist eine vornehme Beschreibung von "zahlungsunfähig" oder Insolvenz - auch wenn diese nur als vorübergehend erhofft wird.
Aus der Adhocmitteilung:
Der Vorstand der Loewe AG hat beschlossen, zur
schnelleren Umsetzung der Restrukturierung und der neu ausgerichteten
Unternehmensstrategie beim zuständigen Amtsgericht Coburg einen Antrag auf
Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung für die Loewe AG
und ihre Tochtergesellschaft Loewe Opta GmbH zu stellen. Alle anderen in-
und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten weiter wie bisher und
nehmen nicht am Verfahren teil. Loewe wird - nach Genehmigung des
Verfahrens - weiter vom bestehenden Vorstand geführt und kann zur Sanierung
des Unternehmens die Möglichkeiten des neuen Schutzschirmverfahrens nutzen.
Der Geschäftsbetrieb am Standort Kronach wird uneingeschränkt fortgeführt.
Das Instrument des Schutzschirmverfahrens, das durch das am 1. März 2012 in
Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von
Unternehmen (ESUG) geschaffen wurde, soll es ermöglichen, Loewe auf Basis
eines tragfähigen Sanierungs- und Zukunftskonzepts in Eigenverwaltung zu
restrukturieren. Während der auf drei Monate befristeten Phase des
'Schutzschirms' ist Loewe vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der
Gläubiger geschützt und bleibt voll handlungsfähig. Es ist das Ziel des
Vorstands, Loewe gemeinsam mit strategischen Partnern und Investoren neu
auszurichten. Dabei steht insbesondere die bereits begonnene radikale
Überarbeitung der Wertschöpfungs- und Positionierungsstrategie im
Mittelpunkt der Aktivitäten.