AKTUELLE PRESSE  |  WIRTSCHAFT  |  POLITIK  |  BÖRSE  |  GOLD  |  KRYPTO  |  ETC  |  WITZIGES

Neue Milliarden für EFSF: Staatsraub?

Schäuble will im Zuge der Staatskrise in Griechenland von der deutschen Republik noch einmal 123 Milliarden für die Banken. Der Anteil des deutschen Staates am Fonds der Aktiengesellschaft EFSF des Großherzogtums Luxemburg soll dafür auf 246 Milliarden Euro steigen. Dies addiert sich zu den sowieso verlangten 120 Milliarden Euro an neuer “Griechenland-Hilfe” für die transstaatlichen Finanzgläubiger Athens.

 

von Daniel Neun

Dieser weitere Staatsraub und Erpressungsversuch gegen die Republik beruft sich auf eine selbsterzeugte Argumentation. Die EZB beruft sich auf die Ratingagenturen, Schäuble beruft sich auf die EZB. Alles endet bei den transstaatlichen (“unabhängigen”) weltweit operierenden und verflochtenen Banken und Finanzorganisationen, die weder irgendetwas von ihren staatsgefährdenden Maßnahmen und Forderungen zurücknehmen, noch auf einen einzigen Cent ihrer Zins- und Renditeforderungen verzichten wollen

 

Gestützt werden die Banken und Schäuble vom Leiter der Staatspartei “SPD”, Sigmar Gabriel. Dieser hatte am 16.Juni genau die Argumentation geliefert, mit der das Bundesfinanzministerium und sein Strippenzieher, Staatssekretär Jörg Asmussen (SPD), jetzt versuchen der Republik weitere 123 Milliarden Euro an Bürgschaften zu rauben. Man müsse, so Gabriel, “Mechanismen” installieren, um mit Steuergeldern die “betroffenen Banken – insbesondere in Griechenland – zu rekapitalisieren“. (SPD-Führer Sigmar Gabriel will Banken mit Steuergeldern “rekapitalisieren”)

 

Wohlgemerkt, diese neue Forderung von 123.000.000.000 Euro an den deutschen Staat für den EFSF-Fonds addiert sich zu der Forderung von 120.000.000.000 Euro, welche die Staaten der Euro-Zone (also vor allem Deutschland) an neuer “Griechenland-Hilfe”, mithin der Tilgung von Forderungen der transstaatlichen Finanzgläubiger aufbringen sollen.

 

Dabei ist die, nach wie vor informell wie strukturell immer noch intakte große Koalition von CDU, CSU und SPD, von wachsender Panik erfasst. Die Staatsräuber stehen unter Zeitdruck.

 

HINTERGRUND: VERFASSUNGSGERICHT,  ABER NICHT JETZT

Es sind beim Bundesverfassungsgericht, mit Richtern wie dem von SPD eingesetzten Andreas Vosskuhle, zwei Verfassungsklagen gegen die derzeit laufenden Machenschaften des transstaatlichen Finanzsektors grob fahrlässig verschleppt worden.

 

Die eine Verfassungsklage ist die zur ersten sogenannten “Griechenland-Hilfe”, erteilt durch den Bundestag am 7.Mai 2010. Ausgezahlt wurden, im Namen und aus dem Portemonnaie von 82 Millionen Staatsbürgern in Deutschland, 22.400.000 Euro an die transstaatlichen Finanzgläubiger des griechischen Staates und zwar in Folge einer irreguläre Gesetzgebung des Bundestages, welcher die Staatsparteien “SPD” und “Bündnis 90/Die Grünen” nach einem Besuch vom Präsidenten des Washingtoner “Internationalen Währungsfonds (IWF), Dominique Strauss-Kahn, sowie des Präsidenten der Frankfurter Europäischen Zentralbank (EZB), Jean-Claude Trichet, in Berlin bei den Abgeordnetenführern aller Parteien des deutschen Parlamentes zugestimmt hatten. (Und am Montag Hochverrat: Banken-Parteien SPD und Grüne stützen irreguläre Gesetzgebung für “Griechenland-Hilfe”, 29.April 2010)

 

Anschliessend lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das entsprechende Gesetz ab. Noch am gleichen Abend, nachdem Karlsruhe als Wächter der Verfassung

“2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.”

schändlich versagt hatte, nahm CDU-Kanzlerin Angela Merkel nach dem Milliarden-Finger nun die ganze Hand, fuhr nach Brüssel und beschloss, es sei noch nicht genug. Es herrsche ein “ausserordentlicher Notstand”. Man müsse die gemeinsame Währung, ja ganz Europa, retten.

 

Das Statement der Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland vom 8.Mai 2010. Nochmal: vom 8.Mai 2010. Nochmal: vom 8.Mai 2010:

“Wir haben allerdings festgestellt, dass es ein hohes Maß an Spekulationen gegen den Euro als Ganzes gibt, und deshalb haben wir noch einmal festgestellt, dass wir uns alle der Stabilität des Euro verpflichtet fühlen. Dazu ist es notwendig, dass wir auf der einen Seite eine beschleunigte Haushaltskonsolidierung in unseren Mitgliedstaaten durchführen, zweitens aber auch Gemeinschaftsinstrumente ergreifen, um uns gegen solche Spekulationen zu wehren. Dazu werden die Finanzminister im Ecofin-Rat am Sonntag spezifische Beschlüsse fassen auf Grundlage der Kommission. Und wir werden drittens die Regulierungen, die notwendig sind zur Begrenzung der Spekulationen und der Finanzmärkte, beschleunigt einführen und umsetzen. Auch das war heute eine Entscheidung.

Insgesamt war es – glaube ich – eine sehr, sehr wichtige Sitzung der Eurogruppe, weil wir doch feststellen müssen, dass die systemischen Effekte gegen den Euro als Ganzes zu spüren sind. Und wir haben heute den politischen Willen deutlich gemacht, ganz klar alle gemeinsam für einen stabilen Euro im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger einzutreten.

FRAGE: Auf welcher Rechtsgrundlage ist der außerordentliche Notstand jetzt erreicht?

BK’IN MERKEL: Wir werden darüber sprechen, die Kommission wird einen Vorschlag unterbreiten in Abstimmung mit den Finanzministern – ich glaube, so etwas muss sorgfältig vorbereitet sein –, aber es wird ein sehr klares Signal sein gegen die, die gegen den Euro spekulieren wollen. (2)

 

Fazit des Geredes: Kanzlerin Merkel und Bundesfinanzminister Schäuble forderten nur zwei Tage später am 11.Mai nochmal 123 Milliarden Euro. (Die Kollaborateure des finanziellen Blitzkriegs gegen die Republik)

Und damit nicht genug: zahlbar sei dies (abermals in irregulärer Gesetzgebung) für den Bundestag an eine finanzielle Zweckgesellschaft, welche nicht gegründet sei und über die die Abgeordneten nicht einmal einen Vertrag vorgelegt bekämen. Inzwischen waren es schon insg.148 Milliarden Euro. (Trittin: Vertrag über Zweckgesellschaft liegt Bundestag nicht vor, 19.Mai 2010)

 

Der Bundestag unterwarf sich. Nochmal. (Die Bankenrepublik unterwirft sich erneut der Finanzindustrie, 21.Mai 2010)

Das Bundesverfassungsgericht unterwarf sich. Nochmal. (3)

“Der „Euro-Rettungsschirm“ und der Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB sollen einem Vertrauensverlust in die Zahlungsfähigkeit einzelner Staaten der Euro-Gruppe entgegenwirken. Die Bundesrepublik Deutschland trägt im Rahmen dieser Sicherungsmaßnahmen gemäß ihrer wirtschaftlichen Leistungskraft einen erheblichen Anteil. Würde die Bundesrepublik Deutschland, die an den Finanzmärkten als uneingeschränkt solvent gilt, durch den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung ihre Zusagen auch nur vorübergehend aussetzen müssen, könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung bereits zu einer Vertrauensminderung an den Märkten führen, deren Folgewirkungen nicht absehbar sind.
Diese Einschätzung der Bundesregierung wird zwar von dem Beschwerdeführer nicht geteilt, der in den Maßnahmen gerade für die Stabilität der europäischen Währung eher zusätzliche Risiken sieht. Das Bundesverfassungsgericht kann aber im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes diese Frage nicht aufklären und muss dies auch nicht tun, weil die auf eine Prognose von Marktreaktionen gerichtete Einschätzung der Bundesregierung jedenfalls nicht eindeutig widerlegt ist.”

 

Das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung lehnte also, nachdem es in aller Ruhe die Unterschrift des Präsidenten Horst Köhler unter die 148 Mrd-Finanzermächtigung (aus dem Flugzeug heraus, aus der afghanischen Besatzungszone kommend) und seinen nachfolgenden Rücktritt am 31.Mai abgewartet hatte, am 9.Juni 2010 einen Eilantrag gegen die am 21.Mai erteilte Vollmacht des Parlamentes für eine Finanzgesellschaft ohne vorliegenden Vertrag ab, mit der Begründung, man könne als Verfassungsgericht die Frage des einstweiligen Rechtsschutzes nicht aufklären – und müsse das auch nicht tun. Weil die disbezügliche, auf “Prognosen von Markreaktionen” basierende “Einschätzung der Bundesregierung” nicht “eindeutig widerlegt” sei.

 

Weimar lag in Karlsruhe. Nur waren es diesmal kein Diktator und seine Kampftruppen, die die Republik angriffen, sondern die Verfassungsrichter der Republik selbst.

Bis heute ist in der laufenden Verfassungklage gegen das am 21.Mai 2010 durch den Bundestag bewilligte “Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus”, u.a. eingereicht von der Radio Utopie-Autorin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Aktenzeichen AZ 2BvR 1183/10), nicht einmal ein mündlicher Verhandlungstermin angesetzt.

 

Aber zur am 9.Mai 2010 durch den Bundestag bewilligten “Griechenland-Hilfe” in Höhe von 22.4 Milliarden Euro, zu dieser Verfassungsklage rangen sich die hohen Herren in Karlsruhe, nach viel Gewimmer, Gejammer und Gefluche, nun tatsächlich zu einem ersten mündlichen Verhandlungstermin am 5.Juli durch. (4)

Karlsruhe hat viel zu erklären. Es hat zu erklären, warum es die Darstellung eines eigentlich zu kontrollierenden Verfassungsorgans übernahm, die sich mittlerweile um 180 Grad gedreht hat. Wurde der Berliner Republik insg. 148 Milliarden Euro für eine Aktiengesellschaft des Großherzogtums Luxemburg aus der Tasche gezogen, zur “Rettung des Euro” und dessen Stabilität, so haben mittlerweile die Kanzlerin und der Präsident der Bundesbank beide eingeräumt, daß eine Krise der Währung Euro nicht existiert. (2.Juni, Merkel: Es gibt keine Euro-Krise) (14.Juni, Bundesbank-Präsident Jens Weidmann: Es gibt keine Euro-Krise)

 

ZUSAMMENFASSUNG

Das Bundesfinanzministerium fordert also, zusätzlich zu den sowieso verlangten 120 Milliarden Euro an neuer “Griechenland-Hilfe” für die transstaatlichen Finanzgläubiger, nochmal 123 Milliarden Euro obendrauf, über die Durchreiche der EFSF-Aktiengesellschaft. Schäuble und Asmussen gehen hier nach der alten Methode vor: kommst Du mit der einen Forderung nicht durch, verdoppele sie und versuche dem Gegner das Rückgrat zu brechen.

Epilog, 17.15 Uhr

gegen 16.Uhr meldete die Nachrichtenagentur afp (5), daß laut einer anonymen Quelle aus der Berliner Regierung man “mehrere Optionen” diskutiere. Der im Artikel beschriebene Plan des Bundesfinanzministeriums aber stehe “nicht länger auf der Agenda”.

Man suche, so die Regierungsstelle anonym, nach einem Plan mit möglichst wenigen “unerwünschten Nebeneffekten”.

Fussnoten + Quelle: www.radio-utopie.de

Wissen macht reich:  Vertrauliche Börsen-News im MM-Club

Neue Videos:

Marlene Dietrich in "Der blaue Engel" - 1. deutscher Tonfilm: YouTube

Börse 24h
Börsen News

Mein bestes Börsenbuch:

BITCOIN LIVE

Bitcoin + Ethereum sicher kaufen Bitcoin.de
Bitcoin News
Spenden an MMnews
BTC:
bc1qwfruyent833vud6vmyhdp2t2ejnftjveutawec

BCH:
qpusq6m24npccrghf9u9lcnyd0lefvzsr5mh8tkma7 Ethereum:
0x2aa493aAb162f59F03cc74f99cF82d3799eF4CCC

DEXWEB - We Pursue Visions

 

 

Net-Tipps
Top Videos
Videos: Relax-Kanal

Kleinanzeigen:

Italien Spitzen-Balsamico
Original, der Beste, 25 Jahre
https://balsamico.shop/de/

 

WERBEN auf MMnews

 

Aktuelle Presse

Nach der Bildung einer gemeinsamen Landesregierung in Thüringen planen CDU, BSW und SPD eine Amnestie für Unternehmen und Bürger, die während der Corona-Pandemie gegen Schutzmaßnahmen [ ... ]

Sprecher: Netanjahu will Druck durch Haftbefehl nicht nachgeben

Nachdem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) am Donnerstag im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant [ ... ]

Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Jörg Dittrich, hat die Wirtschaftslage in Deutschland mit der von 2005 verglichen. "Mich erinnert die Lage an 2005", sagte er dem [ ... ]

Verena Hubertz, Vizechefin der SPD-Bundestagfraktion, hat die öffentlichen Äußerungen vieler Parteikollegen in den vergangenen Tagen zur K-Frage kritisiert. "In einer Partei gibt es zu jeder [ ... ]

Die Union will eine Erhöhung des Kindergelds und einen Ausgleich der sogenannten "kalten Progression" vor der Wahl nicht mittragen. "Erstens kann man all das rückwirkend beschließen, es [ ... ]

Die Chefin der Wirtschaftsweisen, Monika Schnitzer, sieht nach dem Ampel-Aus in der politischen Unsicherheit der kommenden Monate ein zusätzliches Risiko für die deutsche Konjunktur. "Die eingeschränkte [ ... ]

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt Haftbefehle gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Joaw Galant erlassen. Das [ ... ]

Haftungsausschluss

Diese Internet-Präsenz wurde sorgfältig erarbeitet. Der Herausgeber übernimmt für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den aufgeführten Informationen, Empfehlungen oder Hinweisen resultieren, keine Haftung. Der Inhalt dieser Homepage ist ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt. Die Informationen sind keine Anlageempfehlungen und stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch Fachleute dar. Bei Investitionsentscheidungen wenden Sie sich bitte an Ihre Bank, Ihren Vermögensberater oder sonstige zertifizierte Experten.


Für Schäden oder Unannehmlichkeiten, die durch den Gebrauch oder Missbrauch dieser Informationen entstehen, kann der Herausgeber nicht - weder direkt noch indirekt - zur Verantwortung gezogen werden. Der Herausgeber übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf seiner Internet-Präsenz.

 

Vorsorglicher Hinweis zu Aussagen über künftige Entwicklungen
Die auf dieser Website zum Ausdruck gebrachten Einschätzungen geben subjektive Meinungen zum Zeitpunkt der Publikation wider und stellen keine anlagebezogene, rechtliche, steuerliche oder betriebswirtschaftliche Empfehlung allgemeiner oder spezifischer Natur dar.

Aufgrund ihrer Art beinhalten Aussagen über künftige Entwicklungen allgemeine und spezifische Risiken und Ungewissheiten; und es besteht die Gefahr, dass Vorhersagen, Prognosen, Projektionen und Ergebnisse, die in zukunftsgerichteten Aussagen beschrieben oder impliziert sind, nicht eintreffen. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass mehrere wichtige Faktoren dazu führen können, dass die Ergebnisse wesentlich von den Plänen, Zielen, Erwartungen, Einschätzungen und Absichten abweichen, die in solchen Aussagen erwähnt sind. Zu diesen Faktoren zählen

(1) Markt- und Zinssatzschwankungen,

(2) die globale Wirtschaftsentwicklung,

(3) die Auswirkungen und Änderungen der fiskalen, monetären, kommerziellen und steuerlichen Politik sowie Währungsschwankungen,

(4) politische und soziale Entwicklungen, einschliesslich Krieg, öffentliche Unruhen, terroristische Aktivitäten,

(5) die Möglichkeit von Devisenkontrollen, Enteignung, Verstaatlichung oder Beschlagnahmung von Vermögenswerten,

(6) die Fähigkeit, genügend Liquidität zu halten, und der Zugang zu den Kapitalmärkten,

(7) operative Faktoren wie Systemfehler, menschliches Versagen,

(8) die Auswirkungen der Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder Rechnungslegungsvorschriften oder -methoden,

Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass die oben stehende Liste der wesentlichen Faktoren nicht abschliessend ist.

Weiterverbreitung von Artikeln nur zitatweise mit Link und deutlicher Quellenangabe gestattet.

 

© 2023 MMnews.de

Please publish modules in offcanvas position.