Die Finanzämter ziehen mit der Lohnsteuer-Nachschau die Daumenschrauben an. Betriebsprüfer können unangemeldete Kontrollen vornehmen und sich die Unterlagen zur Lohnsteuer und den Gehaltsabrechnungen der Vormonate ansehen.
von Stefanie Rabe
Leider haben die Finanzämter nicht aus der ständig zunehmenden Bürokratisierung gelernt und hemmen die freien Unternehmer mit weiteren Kontroll- und Überprüfungsmaßnahmen, die wertvolle Zeit kosten und die Wettbewerbsfähigkeit noch weiter reduzieren. Einiges in diesem Land ist aus dem Lot gekommen, was auch an den neuen geplanten Regelungen des § 42g EStG deutlich wird. Hier wird vom Grundsatz der angekündigten Betriebsprüfung abgewichen und die Finanzämter erhalten die Möglichkeit der unangemeldeten Kontrolle im Rahmen einer sogenannten Lohnsteuer-Nachschau.
Neuregelung ab 2013 geplant
Die neuen Regelungen erweitern die Kompetenzen der Betriebsprüfer. Diese müssen sich ja bei einer normalen, umfassenden Prüfung ordentlich und fristgerecht ankündigen. So kann das Unternehmen einen fachkundigen Ansprechpartner - wie beispielsweise einen Steuerberater - bereitstellen um die Fragen zu beantworten und Missverständnisse und Unklarheiten auszuräumen. Dies ist im Rahmen der Lohnsteuer-Nachschau leider anders.
Hier kann der Betriebsprüfer eine unangemeldete Kontrolle vornehmen und sich die Unterlagen zur Lohnsteuer und den Gehaltsabrechnungen der Vormonate ansehen. Diese Regelung gilt uneingeschränkt für das Firmengelände, der Betriebsprüfer darf also den Unternehmer nicht zu Hause aufsuchen. Der Sinn dieser Regelung ist, dass der Betriebsprüfer den Zoll bei der etwaigen Suche nach Schwarzarbeit oder nicht ausbezahlten Löhnen unterstützen soll. Als Unternehmer ist es dann am besten, einen selbstbewussten Weg der Kooperation zu gehen, um keinen Anlass für eine Tiefenprüfung zu geben. Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Nachschau finden Sie hier.
Bedenklich ist insbesondere auch die Mitwirkungspflicht der geprüften Unternehmerinnen und Unternehmer. Diese müssen die entsprechenden Aufzeichnungen zu den Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerzahlungen und die damit verbundenen Geschäftsbücher zur Verfügung stellen. Allerdings ist unklar, was der Gesetzgeber mit dieser Regelung bewirken will. Arbeit ist ja in den letzten Jahren zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit erheblich verbilligt worden und eine nicht nachhaltige Steigerung des Lohnsteueraufkommens ist wohl eher der Politik, denn dem Unternehmenssektor zuzurechnen. Die Redaktion ist deshalb der Meinung, dass diese Maßnahme wie viele andere auch lediglich der Regulierungswut zuzuordnen ist und den Standort nachhaltig schädigt.
Es wird deshalb empfohlen, möglichst schnell den Steuerberater zu informieren, wenn die Lohnsteuer-Nachschau vorgenommen wird. Dieser kann dann die entsprechenden Unterlagen bereitstellen. Zeitliche Einschränkungen der Prüfungsmöglichkeit innerhalb des Betriebsgeländes gibt es nur wenige, es wird eher allgemein von allgemeinen Büro- und Geschäftszeiten gesprochen.
In der Praxis wird deshalb damit zu rechnen sein, dass die Finanzämter das neue Instrument sehr exzessiv nutzen werden. Trotz der beinahe Abschaffung der Zinsen durch den Noch-Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble klafft ja im Haushalt 2013 ein riesiges Loch, das es mit allen Mitteln zu stopfen gilt. Und hier setzt die Finanzverwaltung weiterhin die Daumenschrauben an, anstatt die Nettozahlungen an das künstliche Konstrukt der Europäischen Union endlich zu verringern.