Jetzt gehts gegen Gold: Regierung will anonyme Käufe deutlich einschränken. Offiziell geht es um den Kampf gegen Geldwäsche. Ab 2000 Euro werden Personalien des Käufers kontrolliert.
Ab 2020 sollen Edelmetallhändler bereits bei einem Betrag über 2000 Euro die Personalien des Käufers kontrollieren und eine Risikoanalyse durchführen. Wie das genau aussehen soll, ist derzeit unklar.
Die neue Bestimmung geht zurück auf ein erweitertes EU-Geldwäschegesetz, welches ab 2020 in Kraft treten soll
Bisher konnte man in Deutschland für bis zu 10.000 Euro pro Person Edelmetalle anonym kaufen. Die neue neue EU-Richtlinie zur „Geldwäsche“ wird diese Möglichkeit ab 2020 abschaffen. Für das Gold Tafelgeschäft wird die Grenze nämlich von 10.000 Euro auf 2.000 Euro gesenkt. Siehe Seite 9 folgende des beiliegenden Referenten-Entwurfs.
Dass das ausschließlich die Gold-Händler betrifft, zeigt sich in der folgenden Fassung des Referentenentwurfs. Auf den Seiten 9f heißt es:
„(5) Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 16 müssen über ein wirksames Risikomanagement verfügen:
1. als Güterhändler, soweit sie
a) beim Handel mit Kunstgegenständen, auch als Vermittler oder Auktionatoren, Transaktionen im Wert von mindestens 10 000 Euro durchführen oder
b) beim Handel
aa) mit Edelmetallen wie Gold, Silber und Platin Barzahlungen über mindestens 2 000 Euro selbst oder durch Dritte tätigen oder entgegennehmen oder
bb) beim Handel mit sonstigen Gütern Barzahlungen über mindestens 10 000 Euro selbst oder durch Dritte tätigen oder entgegennehmen, und
2. als Kunstlagerhalter, soweit sie Transaktionen im Wert von mindestens 10 000 Euro durchführen.
Bei Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 16, die Mutterunternehmen einer Gruppe sind, bleiben die Vorgaben nach § 9 unberührt von Satz 1.“
Was bedeutet das?
Konkret verlangt die Vorschrift, dass Käufer einen Identitätsnachweis erbringen müssen. Tritt eine Firma als Käufer auf, muss der Händler noch vor Geschäftsabschluss klären, wer „wirtschaftlich Berechtigter“ ist, welche realen Personen sich also hinter dem Unternehmen verbergen, wenn sie jeweils mindestens ein Viertel des Unternehmens besitzen.
Aufgrund der verschärften Sorgfaltspflicht müssen Händler außerdem prüfen, ob es beim Geschäftspartner Hinweise auf einen kriminellen Hintergrund gibt. Auch bei Personen oder Unternehmen aus „Hochrisikoländern“ und bei „politisch exponierten Personen“ werden die Geschäftsbeziehungen durchleuchtet.
Schöpft ein Händler Verdacht, muss er seinen potentiellen Kunden an die Behörden melden. Versäumt es ein Händler, diesen Pflichten adäquat nachzukommen, drohen ihm empfindliche Geldstrafen.
Was steckt dahinter?
Eigentlich ist offensichtlich, worum es geht. Der Gesetzgeber will Bargeld unattraktiv machen. Es geht um die schleichende Austrocknung des Bargeldgebrauchs in der Bevölkerung. Eine umfassende Kontrolle aller Geldströme würde eine Durchsetzung von geld- und zinspolitischen Entscheidungen schließlich deutlich vereinfachen.
Im Klartext: Vorbereitung von Bargeldverbot.