
Dieser hatte unter Berufung auf ein Gespräch mit der CDU-Chefin berichtet: "Kramp-Karrenbauer bringt Abkehr von der `schwarzen Null` ins Spiel". In dem Gespräch hatte Kramp-Karrenbauer auf die Frage, wann der Punkt erreicht sei, an dem man die Schwarze Null zu den Akten lege, gesagt: "Die jetzige Regelung zu einer Schwarzen Null im Grundgesetz" sehe "Ausnahmemöglichkeiten vor, etwa für den Fall einer Krise". Die Schwarze Null ist jedoch gar nicht im Grundgesetz verankert, sie ist lediglich eine politische Selbstverpflichtung. Außerdem beinhaltet die Schwarze Null das Versprechen, in keinem Fall neue Schulden aufzunehmen - es gibt also keine "Ausnahmemöglichkeiten". Kramp-Karrenbauer hatte in dem Interview mit n-tv offenbar die Schwarze Null und die Schuldenbremse verwechselt - und damit Spekulationen über ein mögliches Abrücken der CDU von dem Versprechen, keine neuen Schulden aufzunehmen, ausgelöst. Diese Spekulationen will sie jetzt wieder beenden.
Foto: Annegret Kramp-Karrenbauer, über dts Nachrichtenagentur