
Scheuer hatte anschließend die Verträge mit den Maut-Betreibern mit mit Verweis auf eine "Schlechtleistung" gekündigt. Mit dieser Begründung wollte er Schadensersatzansprüche verhindern. Wie der Focus unter Berufung auf Bundestagsabgeordnete berichtet, widersprach Scheuer in der Sondersitzung des Verkehrsausschusses des Bundestags am 24. Juli nun dieser Begründung. Wörtlich sagte Scheuer demnach laut Teilnehmern der Sitzung: "Werfe man die Frage auf, ob er durch den Bund auch gekündigt worden wäre, wenn das Urteil anders ausgefallen wäre, lautet die Antwort: Nein." Nach Einschätzung des Verwaltungrechtlers Joachim Wieland von der Universität Speyer hat Scheuer mit seiner Aussage im Ausschuss die Rechtsposition des Bundes geschwächt. Es werde "der Eindruck verstärkt, eigentlicher Grund für die Kündigung sei nicht eine Schlechtleistung der Betreiber, sondern das Urteil gewesen", sagte Wieland dem Nachrichtenmagazin. Scheuers Ministerium wollte nach Angaben des Magazins dazu keine Stellung nehmen.
Foto: Andreas Scheuer, über dts Nachrichtenagentur