Der Verdacht, dass die von der Bundesregierung verabschiedeten neuen Grundsätze zur Rüstungsexportkontrolle ungeeignet sind, die Kontrolle bei der Ausfuhr von militärischen Gütern tatsächlich zu verschärfen und Missbrauch zu verhindern, hat sich nach Ansicht der Opposition bestätigt. Entsprechende Belege liefere die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Sevim Dagdelen, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Demnach seien die meisten der Änderungen in den neuen Rüstungsexportrichtlinien lediglich sprachliche Anpassungen und keine Änderung der Bewertungs- und Genehmigungspraxis.
"Mit simplen sprachlichen Taschenspielertricks täuscht die Bundesregierung die Öffentlichkeit. Sie hat die alten Richtlinien aufgeweicht und so unter anderem den weiteren Einsatz deutscher Rüstungsgüter durch Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate im Jemen-Krieg legitimiert", kritisierte Dagdelen. Als Beleg dienen der Linken-Politikerin einzelne Antworten des Bundeswirtschaftsministeriums auf einen 28 Fragen umfassenden Katalog, den die Partei eingereicht hatte. Darin heißt es an einer Stelle zur bisherigen Verpflichtung, den Endverbleib der zu genehmigenden Rüstungsgüterexporte künftig "beim Endverwender" sicherzustellen und nicht mehr "im Endempfängerland": "Eine Änderung der exportkontroll-politischen Bewertungspraxis geht mit der Textanpassung nicht einher. Es handelt sich um eine Klarstellung zum bisher vorliegenden und in der Genehmigungspraxis umgesetzten Verständnis", heißt es in der Antwort des Ministeriums. Zudem gibt es laut der Linken in der Bewertung der Menschenrechtssituation im Empfängerland durch die Bundesregierung bezüglich der Kriterien keinen maßgeblichen Unterschied zwischen der neu formulierten "hervorgehobenen Rolle" und der "wichtigen Rolle" in den alten politischen Grundsätzen. Dies aber werde durch die Änderung suggeriert, monierte Dagdelen in der NOZ. Im Juni hatte die schwarz-rote Bundesregierung die "Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" aus dem Jahr 2000 neu gefasst. Das war im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Mit der Neufassung des Textes sollen der Ausfuhr von Kleinwaffen und Technologieexport erschwert sowie die Endverbleibkontrolle von Rüstungsgütern verbessert werden.
Foto: Bundeswehr-Panzer "Marder", über dts Nachrichtenagentur