Der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hat sein Agieren nach dem Luftangriff nahe der afghanischen Stadt Kundus in der Nacht zum 4. September 2009 gerechtfertigt. "Ich hatte damals zunächst keine andere Information als die, dass der Schlag gegen die Taliban gelungen sei", sagte Jung den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" (Mittwochsausgaben). Als er erfahren habe, "dass es doch zivile Opfer gab", habe er "selbstverständlich" seine Anteilnahme und sein "Bedauern zum Ausdruck gebracht. Von daher habe ich mich korrekt verhalten", so der ehemalige Verteidigungsminister weiter.
Der Opferanwalt Karim Popal sagte, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde nun verhandeln, ob bei der Entscheidung zum Angriff die Europäische Menschenrechtskonvention berücksichtigt worden sei. "Unsere Beschwerde ist seit einem Jahr anhängig", sagte Popal den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". "Jetzt hat man uns mitgeteilt, dass darüber verhandelt wird. An der Verhandlung werden sogar Opfer-Vertreter aus Afghanistan teilnehmen", so der Opferanwalt weiter. Durch den von Oberst Georg Klein veranlassten Angriff starben damals etwa 100 Menschen, darunter überwiegend Zivilisten. Es hatte eine lange politische Kontroverse über den Angriff selbst gegeben, aber ebenso über die anschließende Informationspolitik. Jung verlor als Spätfolge sein Amt als Arbeitsminister, Staatsekretär Peter Wichert und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan mussten ebenfalls gehen. Der Angriff von Kundus gilt als folgenreichste deutsche Militäroperation seit Ende des Zweiten Weltkriegs.
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