Mehrere Bundesländer wollen die neuen Quarantäne-Regeln für Schulen, die Bund und Länder am vergangenen Mittwoch vereinbart hatten, offenbar vorerst nicht umsetzen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" (NOZ) berichtet, greift in Schleswig-Holstein weiter die alte Regelung: Ermittlung von Kontaktpersonen ersten und zweiten Grades, keine Quarantäne für Cluster - und kein Freitesten. Ein Sprecher des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministeriums begründete: "Die Möglichkeit des pauschalen Freitestens nach fünf Tagen wird derzeit nicht angewendet, da bei tatsächlich ermitteltem Ansteckungsverdacht ein zu hohes Restrisiko bleibt, dass eine Infektion zu einem späteren Zeitpunkt auftritt und in die Gemeinschaftseinrichtung getragen wird."
Das niedersächsische Sozialministerium erklärte laut NOZ, Quarantänevorgaben seien bislang Sache des RKIs gewesen. "An diesem Verfahren sollte aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung auch zukünftig festgehalten werden, um zu einem bundesweit einheitlichen Umgang zu gelangen", so ein Sprecher. "Das Thema wird deshalb auch auf der Ebene der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder und des Bundesgesundheitsministers sowie der Fachebene diskutiert." Für Mecklenburg-Vorpommern erklärte ein Sprecher gegenüber der "NOZ", die "Kontrollstrategie des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Falle eines Infektionsgeschehens an Schulen" werde "derzeit auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen und des Beschlusses der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 überprüft und weiterentwickelt".
Foto: Corona-Hinweis an einer Schule, über dts Nachrichtenagentur