Das Weisungsrecht, mit dem Justizminister von Bund und Ländern in die Arbeit der Staatsanwaltschaften eingreifen können, soll nach Ansicht von Rechtspolitikern beschränkt werden. "Die Einmischung von politischer Seite in einzelne Strafverfahren lehne ich ab", sagte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) dem "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Es sei sinnvoll, "transparent mit dem externen Weisungsrecht umzugehen und es auf klar rechtsfehlerhafte Entscheidungen zu beschränken und diese Fälle auch sorgfältig zu dokumentieren", so Meier.
Dies fordert auch Dirk Wedel, FDP-Rechtspolitiker und Staatssekretär im Düsseldorfer Justizministerium. Eine Begrenzung des Weisungsrechts stärke das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Neutralität der Ermittler, so Wedel. Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof moniert, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig seien und daher keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürften. Deshalb plädiert Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) nun dafür, das Weisungsrecht einzuschränken, jedoch nur in der europäischen Zusammenarbeit. Das geht dem Deutschen Richterbund nicht weit genug. "Es greift zu kurz, die Weisungsbefugnis nur für den Bereich der europäischen Zusammenarbeit gesetzlich auszuschließen", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Die Möglichkeit der Justizminister, auf Verfahren gegen Beschuldigte einzuwirken, gehöre generell abgeschafft.
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