Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen, Vereine und andere Organisationen, die Steuervorteile nutzen und Spendenquittungen ausstellen wollen, werden künftig in einer zentralen, öffentlich zugänglichen Datenbank registriert. Das sieht ein Änderungsantrag für das Jahressteuergesetz 2020 vor, auf den sich Union und SPD geeinigt haben und über den das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (Samstagausgaben) berichtet. Das Register soll beim Bundeszentralamt für Steuern geführt werden und Grundlage dafür sein, dass Spendenquittungen künftig digital abgewickelt und automatisch in die Steuererklärung übernommen werde können.
Ausgeschlossen werden Organisationen, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch aufgeführt sind. "Das Zuwendungsempfängerregister unterstützt ehrenamtlich Engagierte in ihrer Werbung für Mittel und Engagement", heißt es in der Begründung. "Es schafft zudem Rechtssicherheit und Transparenz und hilft Bürgern und institutionellen Zuwendenden, die Organisationen zu identifizieren, bei denen sie sich konkret finanziell oder personell engagieren möchten", wird weiter argumentiert. Das Register sei zudem die Voraussetzung für eine Vereinfachung des Spendenquittungsverfahrens. Es sei ein Baustein für die vorausgefüllte Steuererklärung, weil eine Spendenquittung in Papier für den Steuerabzug dann nicht mehr erforderlich sein werde. Voraussetzung für die Aufnahme in das Register sei, dass die betreffende juristische Person, Dienststelle oder Körperschaft gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt und ein sogenannter Inlandsbezug bestehe. Die Kontrolle, ob es sich um eine extremistische Organisation handelt, die nicht in das Register aufgenommen wird, soll künftig das Bundeszentralamt für Steuern übernehmen. Bisher sind dafür die einzelnen Finanzämter zuständig, wenn sie über den steuerlichen Status einer Organisation entscheiden.
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