Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hat angesichts der finanziellen Belastungen infolge der Coronakrise gefordert, die Schuldenbremse für einen längeren Zeitraum auszusetzen und dafür das Grundgesetz zu ändern. "Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten", schreibt Braun in einem Gastbeitrag für das "Handelsblatt". Gleichzeitig spricht sich Braun dagegen aus, in den kommenden Jahren weiter wie 2020 und 2021 die Ausnahme für Naturkatastrophen zu nutzen.
Das würde ein "Tor zur dauerhaften Aufweichung der Schuldenregel" öffnen, so der Kanzleramtschef. Denn es sei "völlig unklar", wie lange die Pandemie eine Ausnahme von der Regel begründe. "Deshalb ist es sinnvoll, eine Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland mit einer Grundgesetzänderung zu verbinden, die begrenzt für die kommenden Jahre einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung vorsieht und ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel vorschreibt", schreibt Braun in dem Beitrag. Braun bezeichnet die längere Abweichung von der Schuldenbremse als eine "strategische Entscheidung zur wirtschaftlichen Erholung". Der durch die Grundgesetzänderung gewonnene Verschuldungsspielraum soll ermöglichen, finanzielle Zusatzbelastungen für Bürger und Unternehmen zu verhindern. "Um eine schnelle Erholung und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen zu haben, ist es sinnvoll, die Sozialabgaben bis Ende 2023 zu stabilisieren und auch auf Steuererhöhungen zu verzichten", schreibt der Kanzleramtschef.
Foto: Schuldenuhr, über dts Nachrichtenagentur