Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink sieht deutsche Firmen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln, einem erheblichen Bußgeldrisiko ausgesetzt. Hintergrund ist, dass es bislang keine Nachfolgeregelung der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippten EU-US-Datenschutzvereinbarung "Privacy Shield" gibt. Die europäischen Unternehmen seien aktuell "mit einer massiven Bußgeldgefahr konfrontiert und benötigen rasche Lösungen", sagte Brink dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).
Trotz Orientierungshilfen der Aufsichtsbehörden blieben die Möglichkeiten für legale Datentransfers "sehr beschränkt". In "zahllosen Fällen" verstießen Unternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), etwa wenn US-Dienstleister von Unternehmen mit Sitz in der EU weiter eingesetzt werden. Auch der Einsatz von Standardvertragsklauseln ohne notwendige zusätzliche Garantien bleibe rechtswidrig. Zwar hielten sich die Aufsichtsbehörden mit Bußgeldern "sehr zurück", weil viele Unternehmen auf ihre US-Dienstleister wie Microsoft, Amazon Webcloud Services, Facebook oder Google angewiesen seien. Diese Zurückhaltung werde aber ihr Ende finden, sobald erste Bußgelder etwa in Frankreich oder Spanien verhängt würden. Zudem werde auch der EuGH eine "längere Untätigkeit" der Aufsichtsbehörden nicht hinnehmen. Die Luxemburger Richter hatten im Juli 2020 den bisherigen Datenschutzschild für ungültig erklärt, da mit Blick auf Zugriffsmöglichkeiten der US-Behörden die Anforderungen nicht gewährleistet seien. Zudem sei der Rechtsschutz für Betroffene unzureichend.
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